Felis
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bei der Vereinigung der Städte und Dörfer, oder auch großer und kleiner Städtemeiner Versicherungsanstalt der Fall ist. Als nun in neuern Zeiten durch die Aus-breitung von Privatvereinen und ihre wetteifernde Thätigkeit auch den minder ver-mögenden Grundeigenthümern die Vortheile dieser Anstalten bekannt wurden, ka-men die Landesanstalten in schwierigere Verhaltnisse. Eine nachtheilige Folge wardie Leichtigkeit, Gebäude in mehre Versicherungsanstalten zu einem so hohen Be-trage aufnehmen zu lassen, daß die Aussicht auf Gewinn zu Vcrgehungen verfuh-ren konnte. In Sachsen z. B. wurde dies in einzelnen Fällen so wahrscheinlich,daß man daraus einen Hauptgrund für die vorgeschlagene Aufhebung der Landes-anstalt genommen hat, und der Gefahr eines frevelnden Misbrauchs durch Be-schränkung der unbedingten Vefugniß, in Privatanstalten Versicherungen zu suchen,lind durch strengere Aufsicht auf die Agenten fremder Versicherungsvereine vorzu-beugen bedacht gewesen ist. Je zahlreicher in neuern Zeiten die Versicherungs-vereine geworden sind, und je fester sie sich begründet haben, desto nothwendigerwird es, die von Staatsbehörden verwalteten Anstalten anders zu gestalten, wennsie neben jenen bestehen wollen, was in einigen deutschen Ländern bereits vorbereitetist. Bei der Wahl einer Versicherungsgesellschaft darf man sich nicht bloß durch dieWohlfeilheit der Prämien bestimmen lassen, sondern muß sich auch von der Verfas-sung und den Verwaltungsgrundfätzcn derselben unterrichten, um nicht bei Unglücks-fallen Hülflos zu bleiben, und es ist daher immer bedenklich, in ausländischen An-stalten sein Eigenthum versichern zu lassen, da man durch die Unbekanntfchast mitdem fremden Rechtsverfahren bei Streitigkeiten leicht in Nachtheil kommen kann.Die ausländischen Anstalten sind jetzt durch die in Deutschland gegründeten ver-drängt worden. Die in Hamburg, Berlin, Elberfeld, Aachen bestehendenActiengeseUschaften machen zum Theil bedeutende Geschäfte; den größten Wir-kungskreis aber möchte jetzt die Feuerversicherungsbank für Deutsch-land haben, die in Gotha ihren Sitz hat. Sie vereinigt die Vortheile der Lan-bcsversicherungsanstalten mit den Vorzügen der Privatgesellschaften, indem sie wiejene auf Gegenseitigkeit und Öffentlichkeit gegründet ist, während ihre Geschäfts-führung und Verwaltung, wie bei Privatvereincn, kaufmännisch und ohne Ein-mischung der Regierung geleitet wird. Das jährliche Ersparniß fließt den Versi-cherten wieder zu. Der Abschluß von 1831 ergab eine Dividende von 80 Pro-eent, bei einer Versicherungssumme von beinahe. 110 Millionen Thaler. DieAnstalten in Rostock und Hanover sind dieser Anstalt nachgebildet, doch von be-schränkterem Umfange. Die Anstalt in Gotha ist überdies bedacht, sichere Feue-rungsanlagen bei den verschiedenen Gewerben einzuführen, und angemessene Hülfebei Brandunglück zu verschaffen. Auch die seit längerer Zeit in Leipzig bestehendeFeuerversicherungsanstalt hat in der neuesten Zeit mehre für die Versicherten gün-stige Verbesserungen ihrer innern Einrichtung erhalten. Sie gibt jetzt den auf fünfJahre bei ihr Versicherten, außer einem Freijahre, auch noch den halben Antheilan dem jährlichen reinen Gewinn, der auf die fünfjährigen Versicherungen fällt.
Fetis (Francis Joseph), Componist und Musikgelehrter. Zu Möns inBelgien am 23. März 1784 geboren, erhielt er von seinem Vater, einem ausge-zeichneten Organisten, Unterricht in der Musik, machte schon 1793 durch ein vonihm selbst componirtes Violinconcert Aufsehen, und wurde 1800 von seinen Alternnach Paris gebracht. Dort als Schüler des Conservatoriums aufgenommen, genoßer des Unterrichts von Boieldieu und Ney. Ein Jahr später reiste F. nach Deutsch-land, studirte die deutschen und italienischen theoretischen Werke, kehrte 1804 nachParis zurück und ertheilte daselbst drei Jahre lang Unterricht. Nachdem F. 1807einen Preis des Instituts davon getragen, schrieb er eine italienische Oper, undlieferte zu der französischen komischen Oper: „l^lkoole 3« In jeunosse", eine neueMusik, die aber nicht zur Aufführung kam; dagegen hatte 1808 eine von ihm