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badische Territorlalangelegenheit". Von 1821—24 besorgte F. die Heraus-gabe der Verhandlungen des badischen landwirthschaftlichen Vereins, dessen Mit-glied er war. Einzelne Aussatze von ihm stehen in dem, von Jaup in Darm-stadt herausgegebenen „Staatsboten", in dem „Anzeiger der Deutschen" undin Hartleben's „Justiz- und Polizeifama". Als 1831 die Sympathie Deutsch-lands für Polen überall Hülfsvereine ins Leben rief, war es F., der mitWelckcr und Wessenberg einen gleichen Aufruf in Karlsruhe erließ, und nachdem Schlüsse des badischen Landtags, welcher die beiden Deputirten in ihreHeimath zurückführte', an der Spitze des Polenvereins die wohlthätige Wirksam-keit desselben fortwahrend leitete. Bei dem Erscheinen des badischen Preßgesetzestrat F. wieder als Schriftsteller auf, indem er in einer Flugschrift zu einem Preß-verein für die Erhaltung der neugegründeten Censurfreiheit auffoderte, welche in-deß bekanntlich nur wenige Monate existirte. F. wurde in verschiedenen ZeitenMitglied mehrer gelehrten Gesellschaften, wie auch der Generaldirection des seit1831 bestehenden Vereins für die Besserung der Strafgefangenen und die Verbesse-rung des Schicksals entlassener Sträflinge im Großherzogthum Baden. (22)
Fain (A., Baron), Secretair Napoleons und auch in Deutschland alsVerfasser der vielbesprochenen „Manufcripte" von 1814,1813,1812 und dem J.III bekannt. Er hatte kaum seine Schulstudien vollendet, als ihn ein Zufall indie Bureaux der Nationalversammlung versetzte. Zur Zeit des 13. Vendem.(5. Ott. 1795) wurde er Secretair des Militärausschusses des Nationalcon-vmts und vier Jahre später Secretair des ersten Consuls, für dessen Unterschrift erdie ersten von Bonaparte ausgegangenen Befehle, sowie 14 Jahre später dieletzte Acte desselben, die Abdication zu Fontainebleau von 1814, entwarf. Napo-leon ernannte ihn nach einander zu seinem Cabinetssecretair, zum Archivisten, zumMaitre des Requetes, und erhob ihn endlich auch zum Baron. Als die Bourbons1814 zurückkehrten, verlor Baron F. seine Stelle als Vorsteher des kaiserlichenArchivs, erhielt sie jedoch 1815 von Napoleon wieder. Er unterzeichnete imStaatsrathe das Protokoll vom 25. März, welches die Grundsätze enthielt, diedem Kaiser in Zukunft als Richtschnur dienen sollten; auch entwarf er das kaiser-liche Decret von demselben Tage, welches alle frühern Beschlüsse gegen dieBourbons von Neuem in Kraft setzte. Am 6. Jul. desselben Jahres ernannteihn die am 22. Jun. von den Kammern eingesetzte provisorische Regierung zumStaatssecretair. Seit der zweiten Restauration lebte er ohne Anstellung und be-nutzte seine Muße, um jene Manuscripte (f. Bd. 7) auszuarbeiten, die zurKenntniß der diplomatischen Geschichte der damaligen Zeit sehr brauchbare Ma-terialien lieferten und deren Glaubwürdigkeit vornehmlich auf den amtlichen Ver-hältnissen des Verfassers beruht, die ihn zum Zeugen der meisten Staatsverhand-lungen machten, deren Gang er entwickelt und beschreibt. Sie fanden ein sehr zahl-reiches Publicum und sind auch sämmtlich ins Deutsche übertragen worden. Zuersterschien das Manuscript vom Jahre 1814 (Paris 1823), dann das vom Jahre1813 (Paris 1824), hierauf das vom Jahre 1812 (Paris 1826); zuletzt dasvom Jahre III, unter dem Titel: „Alarmscrit cke l'-m trois (1794—95) cavtenantles premieres transactions ckes puissances <1e l'Lurope avec!a republi^ue Iran-haise et 1e tableau lies ckivers evenemens <Iu regime conventionne! panr servira I'tüstmre äe cette lipcxiue" (Paris 1828). Das letztere gibt über die Diploma-tie der Republik, den baseler Frieden :c. und den 13. Vmdemiaire manchen inter-essanten Aufschluß, überhaupt hat es, wie die frühern Manuscripte, für DiplomatenInteresse, gewährt aber dem Historiker hinsichtlich des Zusammenhanges von Ur-sachen und Wirkungen keine weitere Aufklärung. Was die Darstellung der mili-tairifchen Begebenheiten betrifft, so kann man F.'s Manuscn'pten keinen erhebli-chen Werth zugestehen. Nach der Juliusrevolulion wurde Baron F. von Ludwig