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nicht ost- oder westindische Erzeugnisse sind, in denselben aus-geladen und daß ebendaselbst die Jolle davon ermitteltwerden sollen, bei Verlust der Guter. Endlich sind durch diebetreffenden ParlamentSacte sammtliche Dockgebühren, dasTonnengcld für die Schiffe, das Ladegeld und die Nicderlags-gebührcn, worüber für jeden Dock eigene ausführliche Tarifebestehen, regnlirt.
Die Compagnien üben im Innern der Docks besonderepolizeiliche Aufsicht; alle Arbeiter für das Ans - und Einladender Schiffe und die Bedienung der Waarenlager sind von derCompagnie aufgenommen und werden nach Bedarf zu den ver-schiedenen Arbeiten vertheilt; die Jollbeamten wachen überden Vollzug der Zoll- und Niederlagsgesetze. Verschiedeneauf die Bearbeitung, Erhaltung und Verpackung der Waarenbezügliche Gewerbe werden innerhalb der Docks im größtenMaßstäbe betrieben. Güter, welche in den Docks aufgelagertsind, können von dem Eigenthümer an dritte Personen, mit-telst einfacher Jndossirung in den Dockschein, übertragenwerden.
§. 87.
Darstellung der Netto-Erträgniffe des Zollwesens in Groß-britannien in zehn Jahren von S8TK — S8HZ einschlnssignach den ofstciellcn Bekanntmachungen.
Jahr. '
An
Eingangözöllcn.
An
Anögangözöllcn.
An Zollenfür
d. Küstenhandcl.
Summe.
12,285,51»
117,117
972,225
15,571,682
1825
17,867,797
122,689
927,521
18,917,807
1826
18,555,155
101,705
995,502
19,151,658
1827
18,817,187
120,212
877,777
19,815,206
1828
18,251,155
115,75!
950,519
19,295,105
182S
18,015,6 g 8
108,562
975,525
19,129,615
185V
18,25g,26v
127,618
995,872
19,560,750
1851
17,856,501
111,505
75,918Nicht i, d. officirn
18,121,725
1852
18,226,877
111,511
lcn Darstellungausgeschieden.
18,511,188.
1855
17,157,885
155,812
—
17,591,697
'ksbles ok lim Nevvnue, p. 56 — 11.