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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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nicht ost- oder westindische Erzeugnisse sind, in denselben aus-geladen und daß ebendaselbst die Jolle davon ermitteltwerden sollen, bei Verlust der Guter. Endlich sind durch diebetreffenden ParlamentSacte sammtliche Dockgebühren, dasTonnengcld für die Schiffe, das Ladegeld und die Nicderlags-gebührcn, worüber für jeden Dock eigene ausführliche Tarifebestehen, regnlirt.

Die Compagnien üben im Innern der Docks besonderepolizeiliche Aufsicht; alle Arbeiter für das Ans - und Einladender Schiffe und die Bedienung der Waarenlager sind von derCompagnie aufgenommen und werden nach Bedarf zu den ver-schiedenen Arbeiten vertheilt; die Jollbeamten wachen überden Vollzug der Zoll- und Niederlagsgesetze. Verschiedeneauf die Bearbeitung, Erhaltung und Verpackung der Waarenbezügliche Gewerbe werden innerhalb der Docks im größtenMaßstäbe betrieben. Güter, welche in den Docks aufgelagertsind, können von dem Eigenthümer an dritte Personen, mit-telst einfacher Jndossirung in den Dockschein, übertragenwerden.

§. 87.

Darstellung der Netto-Erträgniffe des Zollwesens in Groß-britannien in zehn Jahren von S8TK S8HZ einschlnssignach den ofstciellcn Bekanntmachungen.

Jahr. '

An

Eingangözöllcn.

An

Anögangözöllcn.

An Zollenfür

d. Küstenhandcl.

Summe.

12,285,51»

117,117

972,225

15,571,682

1825

17,867,797

122,689

927,521

18,917,807

1826

18,555,155

101,705

995,502

19,151,658

1827

18,817,187

120,212

877,777

19,815,206

1828

18,251,155

115,75!

950,519

19,295,105

182S

18,015,6 g 8

108,562

975,525

19,129,615

185V

18,25g,26v

127,618

995,872

19,560,750

1851

17,856,501

111,505

75,918Nicht i, d. officirn

18,121,725

1852

18,226,877

111,511

lcn Darstellungausgeschieden.

18,511,188.

1855

17,157,885

155,812

17,591,697

'ksbles ok lim Nevvnue, p. 56 11.