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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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lich Erreichung einer hohen Rente, besonders durch sehrhohe Zollsätze ans einige unentbehrliche Consumtabilicn, wo-bei die gebrannten Wasser die Hauptrolle spielen*).

1) Für zo l lfrei im Eingang werden folgende Ar-tikel erklart:

Diamanten;

Gemünztes nud ungemünzteö Gold und Silber; auchGold- und Silbererze;

Frische Bäume, Gesträuche und Pflanze» zum Einsetzenin den Boden;

Feldspath, Quarz (Kieselstein, Bergkrnstall) und andererohe Mineralstoffe zum Gebrauch der Porcellainfabrikenund Töpfereien ;

Kalkstein und Marmor;

Lithographische Steine;

Haare von Kühen, Ochsen, Stieren, Elenthieren.Gefüllte steinerne Flaschen (der Inhalt derselben unter-liegt dem Zolle nach der Beschaffenheit);

Kochsalz;

Mineralien und lebende fremdeThiere für die Naturgeschichte;

einige wenige Fischarten allgemein, und sammtliche Aus-beute aus brittischen Fischereien und auf brittischen Schif-fen eingeführt (nach de» Navigations- und Fischerei-gesetzen) ;

Schafwolle aus brittischen Besitzungen;

Asche aus brittischen Besitzungen.

Die Zollsätze sind auf zweifache Weise, nämlich ent-weder nach Maß und Gewicht der eingaugspflichtigen Gegen-stände mit bestimmten Quoten ausgedrückt, oder nach Prv-centen des Werthes. Letztere Art findet vorzugsweise bei denManufactur-Artikeln, erstere bei den Roherzeugnissen undConsmntabilien statt.

Das Bestcuerungsverhältniß der Mauufacturwaaren zu

Die jährliche Solleinnahme sür gebrannte Wasser aller Art be-trägt beiläufig die Hälfte der ganzen Eingangszoll-Einnahme.

-Kte > nschrp d 'S commerc. GcNygeb, EroßbrN. 33