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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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Früherer Zoll. Gegenwärtiger ?oU.

Für thkerischcsOehlvon

100 L. Werth von 50 L. S. ,D.

Nun vom Centiier .... aufL. 2S.D.

Cocusnußöld.Ct. v. < 2 6 auf 1 3

Olivenöl*) d.Ton.v. 8 8 auf 4 4

Palmöl d. Ctnr. v. 2 6 auf 1 3

Paradiesfeigen v.brittischcnBesitzun-gcn von 106 Pfv.

Srerl. Werth von 20 auf 5

GetrockneteBirnen

d. Bushcl von . 10 auf--- 2

Pflaumen, Prun-

»eilen d. Cent, von 17 6 auf 1

Rosinen von brit--tischcn Besitzungen

der Eentner von 10 auf 7 6

gebrannte Wasservon den brittischenBesitzungen inAmc-

rica, d. Gallon von 1 auf 9Ferner wurde der allgemeine Ausfuhrzoll von 3S 4D.für die Tonne Steinkohlen aufgehoben.

Den angeführen Zollermaßigunge» für Früchte und Oli-venöl lagen die Motive zu Grunde, um erstere auch den NiedernVvlksclasscn zugänglicher zu machen, und den Verkehr mitGriechenland und der Türkei zu beleben, wohin schon gegen-wartig ein bedeutender Werth an Manufactnrwaarc» ausge-führt wird. Bisher waren inzwischen die nach den Seehafendes mittelländischen Meeres mit brittischen Webstuhlarbeitengehenden Schiffe nicht selten gendthigt, entweder mit Ballast

ch Olivenöl ans dem Königreiche b. b. Sicilien die Tonne L L.L S., und wenn auf sicilianischen Schiffen eingeführt io Pfd. St.t» S. (Als Retorsionszoll.)