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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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Die Einfuhrzölle auf Mauufactmwaarett standen noch imJahre 1824 auf einer so großen Höhe *), daß weder einSchutz für die innere Industrie, welche solcher Zollsätze keines-wegs bedurfte, noch eine bedeutende Mehrcinnahme von den-selben zu erwarten war, daher der Hauptvorthcil bloß denSchmugglern zu Gute kam. Der Schwarzhandel hatte wäh-rend der ersten zehn Jahre nach dem Frieden in ungemeinemGrade zugenommen; längs den englischen und franzvftschcnKüsten in beiden Ländern hatte sich eine ganze Bevölkerungauf diesen gesetzwidrigen Erwerb basirt, und man war sicher,au der ganzen Küstenlinic von Brighton bis Hasiingö in je-dem Orte Personen in Mehrzahl zu finden, welche cS über-nahmen, innerhalb 1014 Tagen jeden prohibirtcn oder hochbelegten Manufacturartikcl gegen eine Prämie von 30 Pro-ccnt des Pariser Marktpreises den Bestellern mit vollkom-mener Sicherheit in die Hände zu liefern.

Die Erwägung dieses stets zunehmenden Uebels, verbun-den mit der energischen Bekämpfung eines so verderblichenSystems im Parlamente durch ausgezeichnete Staatsmänner,worunter dem berühmten Huskisson die Palme gebührt*^),mag wohl vorzüglich mitgewirkt haben, um die Milderung der

H Baum wollen waaren nach drei Classen zu 75, 67 und50 Procent des Werthcs. Die Zölle auf Wollenwaareustanden zwischen 50 67, jene auf Lciueuwaaren von 40bis zu 180 Procent; auf Glas zu 8v Procent; auf ge-brannte Waaren (Porzellan: und Steingut) auf 75 Proc.;nicht besonders genannte, ganz oder nur zum Theil fabricirteWaaren auf 50 Proc. des Werthes. (Ans den Grund des letz-teren Zollsatzes wurde z. B. der Besitzer einer eingeführ-ten acgyp tischen Mumie, welche nach langer Vcrath-schlagnng der Zollbeamten unter diese l etzte Rubrik gerechnet,und von dem Eigenthkimer ans 400 Pf. St. Werth declarirtworden war, zu Erlegung eines Einsuhrzolles von 200 Pf. St.angehalten! Ilvsiiissn«, II zgz )

Die nach dessen Tode (London bei Murre» 1851) erschieneneSammlung seiner Parlamentsredcn sind ein unübertroffenesMuster lichtvoller Darstellung der Interessen seines Vaterlandesin allen Beziehungen der Volks- und Staatswirthschaft.