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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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lich die Baumwollenmanufactur ebenfalls wesentlich einge-wirkt hat.

Noch erübrigt eine kurze Betrachtung über die bisherigenund am 22 April 1834 erloschenen Monopolicn der Compagnicfür den Verkehr mit China und für den Thcchandcl.

Z. 79.

Die Frcigebung des chinesischen Handels ist eine der wich-tigsten Bestimmungen der neuen Parlamcntsactc über die osi-indischc Compagnic, und verspricht nach den Untersuchungen,welche derselben vorhergingen, für die nächste Zukunft einenunberechenbaren Einfluß auf den allgemeinen Handelsverkehr. *)Dieser Handel brachte der Compagnic nach Angabe der Direk-toren stets große Vorthcilc, und setzte sie hiedurch häusig inden Stand, die Lasten ihrer indischen Herrschaft zn tragen,die Dividende zu zahlen und Deficite in ihren Tcrritorial-Revc-nücn auszugleichen. Auch wurde für die Aufrcchthaltnng desMonopols der Compagnie die Fortdauer dcS Verkehrs mitChina als Hauptmotiv angeführt, indem es, wie man an-gab, bei der Abneigung jenes Landes mit Fremden zu ver-kehren, nur den mächtigen Einwirkungen der Compagnic gelin-gen könne, einen so ausgedehnten Handel mit China zu behaup-ten. Die von dem Parlamentscommitte gesammelten Nach-richten stellen jedoch einen sehr abweichenden Gesichtspunkt auf:die chinesische Regierung, wenn gleich eifersüchtig in politischer

H Einiger Privatverkehr mit China fand auch bisher schon statt,indem die Compagnic an die Cigenthümcr indischer Schiffe fürden directen Handel zwischen Indien und China Licenzen er-thcilte. Dieser Privathandel hatte schon im Jahre r82» denbebrütenden Umfang von 25 Mill. Dollars erreicht, worunter dieEinfuhr nach China von Baumwollenwaaren mit vierthalbMillionen Dollars und von Opium mit tt Millionen Dollars