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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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Gewerbtreib enden aller Classe», welche Belehrung suchen, zujährlichen kleinen Geldbeiträgen.

2) Geschenke von Buchern, Instrumenten, Apparatenund dergl.

3) Eine Bibliothek zum Nachschlagen, dann eine zweitecireulirende Bibliothek und ein Lesezimmer (für periodischeSchriften).

4) Eine Sammlung von Modellen, Maschinen und Na-turproductcn).

5) Vorlesungen über allgemeine Naturwissenschaftund Naturgeschichte, Astronomie, Chemie, praktische Me-chanik, endlich über Literatur und Kunst.

6) Ein förmlicher Classenunterricht für Arithmetik, Al-gebra, Geometrie, Trigonometrie und ihre Anwendung ins-besondere auf Perspective, Architektur, Meßknnst, Mechanik,Chemie und allgemeine Kenntnisse verschiedener Art.

7) Ein Laboratorium und eine mechanische Werkstätte.

Die ordentlichen Beiträge der Mitglieder bestehen nur

aus 1 Pf. St. 4 S. jährlich und einer Gebühr bei der Auf-nahme von 2'/, S.

Der leitende und verwaltende Körper der Gesellschaft be-steht anö einem Präsidenten, vier Vicepräsidenten, einemCassierer und dreißig Committe-Mitgliedern, von welch letz-teren wenigstens zwei Drittheile aus den Gewcrbsclassen be-stehen sollen; sämmtlichc werden jährlich gewählt. Außerdemsind vier Bevollmächtigte der Gesellschaft zur Obhut und Ver-waltung ihres Vermögens aufgestellt.

Die Gesellschaft hält jährlich vier Generalversammlun-gen und ihr Ausschuß wöchentlich eine Sitzung. Die regel-mäßige Thätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich außer der Ord-nung ihrer inneren Angelegenheiten auf drei Hauptzwecke,nämlich:

auf ihre öffentlichen Vorlesungen,

auf den Classenunterricht,

auf die Verwaltung ihrer Bibliothek,