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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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bedürfen, so wie den Universitäten für ihre Verlagswerke Nach-lässe der Accise bewilligt. Die von der Papicrfabricationdes vereinigten Königreichs im Jahre 1834 erhobene Abreise be-trug die große Summe von 833,822 Pfd. St. mit 771,162Pfd. St. als Nctto-Ertrag; dagegen betrugen die Wiedererstat-tungen für die Ausfuhr, dann die Accise-Erlassc an Tuchfabri-canten, so wie an einige Universitäten für das Papier der vondenselben verlegten Druckschriften '"°) in dem nämlichen Jahr?die Summe von 62,652 Pfd. St.

Z. 53.

Die im Jahr 1835 niedergesetzte Commission zur Unter-suchung des Zustandcs der Papicrfabrication und ihrer Bcstcu-rung hat das große Mißverhältnis? derselben und den Druckdieser Accise ausführlich dargelegt.

Es wurde erwiesen, daß die Classificirung der Papierfabri-ken nach dem Material ihre Basis gänzlich verloren habe; in-dem einerseits das alte Tauwcrk, aus welchem das geringerePapier verfertigt wird, seit dem zunehmenden Gebrauche derKetten bei der Schifffahrt sehr im Preise gestiegen; dagegen dasMaterial für die bessern Papiersortcn zum Theil wohlfeiler ge-worden scy; daß ferner die Papicrprcise im Allgemeinen weitniedriger stehen, daher die Abgabe nach Verhältnis! gegenwär-tig das Doppelte gegen die Zeit ihrer Festsetzung betrage, undeben sowohl die Papierconsumtion sehr gedrückt, als dem Be-trüge zu ihrer Umgehung weit mehr Spielraum gegeben sc«.Man bewies, daß die Accise dermal nicht weniger als 200 Pro-ccnt des Wcrthcs der geringem Papiersortcn und 50 Procentder seinem Sorten betrage. Vorzüglich wurde der Druck solcherVesieurung auf den Buchhandel bemerkbar gemacht, indem derVerleger gcnöthigt sey, den vollen Betrag derselben bei demDruck eines Werkes zu entrichten, während er nicht sicher ist,nur die Hälfte oder den vierten Theil der Auflage abzusetzen,

*) Den Universitäten Orford und Cambridge, so wie den könig-lichen Druckereien für den Verlag von Bibeln, Psalm - undGebetbüchern wird kein Nachlaß bewilligt.