239
Durch eine Vielzahl von Statute» im verflosseneu Jahrhun-dert wurden sowohl technische Vorschriften, als Ausfuhrprä-mien für inländische Leinwand festgesetzt, welche jedoch gegen-wärtig ganz aufgehoben sind. *) Die gedruckte Leinwand istnoch gegenwärtig mit einer geringen Accise belegt, und dahereinem gesetzlichen Stempel unterworfen. Die Leinwandbleiche-reicn sind durch besondere sehr strenge Strafgesetze vor Beschä-digung und Diebstahl geschützt.
Es konnte nicht fehlen, daß die neueren großen Erfindun-gen der Spinnerei und Weberei auch auf die Leinwandfabrication sich erstrecken und dieselbe dem Factorie-System überlie-fern würden, sobald nur einmal die Hauptschwierigkeit, näm-lich die Behandlung des Flachses bei der Maschincnspinnereibeseitigt und eine im Großen anwendbare Methode in dieserBeziehung aufgefunden seyn würde. Da nun diese Aufgabedem Vernehmen nach auf eine befriedigende Weise gclös't
*) Im tZten Regierungsjahre Georgs I erschien cm Statut, wel-ches in ao Sectionen die Stärke des Fadens, die Länge undBreite der Stücke für jede Sorte Leinwand u. s. w. vor.schrieb, und welches eine Menge anderer Statuten zur Folgehatte; indem man die durch die früheren Statuten hervorge-bracht? Verwirrung stets durch nachfolgende wieder gut zumachen suchte. Erst wurden die letzten dieser Rcgulirnngsstatuten aufgehoben.
") Die automatischen Flachsspinnereien der grpßen Garn- undLeinwandfabriken werden mit höchster Aengstlichkeit bewacht,und kaum dürfte es, nach den vom Verf. gemachten Erfah-rungen selbst einem mit Empfehlungsbriefen wohl versehenenReisenden gelingen, diese Einrichtungen ohne Indiscretivnund mit zureichender Muse für reelle Belehrung besehen zukönnen. Selbst Ure's, eines einheimischen wohlverdientenGelehrten magere Beschreibung der Einrichtung und Opera-tionen einer Flachsfabrik (soll wohl Hessen Maschinenflachs-spinnerei) in seiner küiilusopkz- ok lvl»>iuRLiur<zc bestätigtdiese Bemerkung, indem sich dieselbe so ziemlich ans die Dar-stellung von Wordsworths patentisirter Hechclmaschinc beschränkt,deren Sriginalentwürfe und Beschreibung übrigens von Zedermann auf dem ?moi!t-c>Moo in London gegen die Gebühr ei-nes Schillings eingesehen werden können.