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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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lcn der Arbeitslöhne in der Seidenmanufactur in der Epochevon 18241832 nachgewiesen:

beim Zwirnen 46 Procent

Haspeln 36

Färben 38'/-

Aufziehen 38'/,

Weben 33

sonach im Durchschnitt 38/5

wahrend sich dagegen die Preisminderung der ersten Lebens-bedürfnisse innerhalb des nämlichen Zeitraumes (mit Ausnahmeder Butter, welche um 9 Procent theurcr geworden ist) nurauf?'/, Procent berechnet.

Auch in diesem Zweige sieht sich daher eine ganze Arbei-terklasse durch das unaufhaltsame Fortschreiten der Fabricationfür den Großhandel in seiner Eristenz bedroht, bis durch stei-genden Mangel ihres Verdienstes die Arbeitcrzahl selbst ver-ringert und hiedurch wieder ein Steigen der Lohne bewirktwerden wird.

W° Die Lemwattdma.lufactur.

§. 50.

Die Leinwandmanufactur aus Holland «ach Englandverpflanzt, wurde in früheren Zeiten wenig beachtet, indemdie Regierung nur mit Emporbringung der Wollcnmanufac-tur sich beschäftigte. ") Erst Elisabeth erließ eine Verord-nung gegen betrügerische Leinwandsabrication durch Vermen-gen der Fäden mit Gpps und andern Stoffen, wodurch dasGewebe weißer und dichter erscheint, und unter ihrem Nach-folger Jacob 1 erfolgten einige Ermunterungen.

Carl II ging einen Schritt weiter, indem er die Bcrei-

Inzwischen wird eine Anordnung Heinrichs III erwähnt,welche die Scheriffs von Wiltshire und Süsser beauftragt,zur Ermunterung der Leinwandmanufactur rooo Ellen feineLeinwand, verfertigt in ihren Gerichtsbezirken, für seine Gar-derobe zu kaufen.