LI 3
punkt, nämlich die Zollbchandlung bestätigt wird. Nach dembezahlten Ausfuhrzolle, welcher nach zwei Kategorien für diegeringere und bessere Wolle erhoben wird, betrug nämlich derDurchschnittswerts) der ausgeführten inländischen Wolle in denJahren 1825 — 27 einen und über einen Schilling das Pfund,während die Ausfuhr der Jahre 1828 — 31 unter diesemWerthe zurückblicb und den geringer» Ausfuhrzoll bezahlte.Dagegen entrichteten von den eingeführten fremden Wollen indemselben Zeitraum Thcile den höheren und nur '/z° dengeringeren Ausfuhrzoll").
Die jährliche Wollcnproduetion Großbritanniens und Ir-lands kann beiläufig veranschlagt werden:
1) Für England nach Ermittlung des Parlaments-Cvm-mite vom Jahre 1828
an langer oder Kammwolle . . . 263,800 Packsan kurzer Wolle ....... 120,600 —
2) Für Schottland nach ungefährer
Schätzung ........ 35,000 —
3) Für Irland desgleichen . . . . 27,000 —
Sonach zusammen auf 446,400 Packsoder den Pack zu 240 schweres (^voie ckupolcls) Gewicht ge-rechnet auf 1,070,000 Centncr in runder Zahl.
Z. 42.
Der Wollhandel wurde von de» englischen Regierungbis auf die neuere Zeit mit großer Sorgfalt und Eifersuchtbewacht, und das Ausfuhrverbot der Wolle wurde während500 Jahren in frühem Epochen unter sehr barbarischenFormen gehandhabt. Enthauptung und Abhauen der Glie-der, dann Confiscation alles Eigenthums, waren die Stra-
I Da nach den englischen Zollgesetzen die Zollbehörde das Rechthat, jede zur Behandlung kommende Waare um den dcclarirtenWerth, mit Vergütung von iv Procent zu behalten, so ge-währen die Declarationen eine hinreichende Sicherheit zurWerthsbeurtheilung.