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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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den neueste» Zeitbestimmungen beträgt der Ausfuhrzollnur 1 Schill, aus den Centner.) Von diesem Zeitpunkt anbis gegenwärtig stieg die Wvllcnausfuhr alljährlich, wie mauaus der sogleich folgenden Ucbersicht der Ein- und Ausfuhr derletzten 15 Jahre ersehen wird. Die Wolleneinfuhr blieb biszum Jahre 1819 ganz zollfrei. Vom 10 Octbr. des eben ge-nannten Jahres an bis zum 5 Jan. 1823 wurde von jedemPfund Wolle aus brittischcn Besitzungen 1 D. und von frem-der Wolle 6 D. für das Pfund bei der Einfuhr erhoben; an letzt-erwähntem Tage erhöhte man den Einfuhrzoll für Wolle ausbrittischcn Besitzungen auf 3 D. das Pfund, hob denselbenjedoch am 5 Julius 1825 wieder auf und befreite die Wvllcn-cinfuhr aus sämmtlichc» brittischen überseeischen Besitzungen vonallem Eiugaugszolle; jene aus andern Ländern ohne Unter-schied aber belegte man mir einem Einfuhrzoll von 1 D. fürdas Pfund Wolle zu 1 Schill. Werth und darüber und von'/- D. für das Pfund unter 1 Schill. Werth, bei welcher Be-stimmung es bis gegenwärtig geblieben ist. Bei der Einfuhrder spanischen Wolle werden außerdem 10 Pfund auf denCentner für Taravcrgütung freigelassen ").

ö. 43.

Die Ergebnisse des auswärtigen Wvllenverkchrs in Eng-laud seit den letztverflosseuen fünfzehn Jahren sind aus nach-stehender Uebcrsicht nach den osficicllen Erhebungen und statisti-schen Darstellungen des Laar et ob n adv zu entnehmen:Ausfuhr Einfuhr

1820 . . . 352 Cntr. . . . 97,756 Euir.

1821 ... 342 — . . . 166,625 —

P Lebende Schafe sind, bezüglich auf die Einfuhr, in das allge-meine Einfuhrverb o t lebenden Viehes in das vereinigte Kö-nigreich (Z und 1 Will). IV, Cap. 5>s) eingcfchlossen; ihre Aus-fuhr ist frei. Es werden jährlich mit Inbegriff Irlands (wo-selbst Waterforb den Hauptmarkt für Schafe bildet) gegen15,ovo Stück Schafe ausgeführt/