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Großbritanniens Gesetzgebung über Gewerbe, Handel und innere Communicationsmittel : mit mehreren Tabellen
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Zweifelsohne stehen die Arbeitslöhne in den Cotton-Millsnoch immer so hoch, als in irgend einem andern Gcwcrbszweigc*).

Die Wochenlöhne betragen:

Für erwachsene männliche Arbeiter:

Spinner je nach ihren verschiedenen Verrichtungen (am höchstensind die Mulc - Spinners der feineren Garn - Nummernbezahlt) von ........ Z0 S. bis zu 2l S.

Weber von . . . . . . . . . 26 12

Die Drcsscrö bei der Weberei .... 27Rvllcuschmicrcr . . . . . . . . 12

Maschinen- und Feuerungs - Aufscher . 20

Für weibliche erwachsene Arbeiter:

Wollcnrcinigung ....... 8

Kartätschen:c. ........ 3 7

Trosilc-Spinner ....... 7S. 9D.

Weber 1010

Kinder unter 16 Jahren . . 23bis4S.2D.

Die Löhne in den Baumwollcu-Manufacturen in Glas-gow stehen um ein Geringes niederer.

Als Hauptdurchschnitt des Wochenvcrdienstcs eines Ar-beiters in Baumwollen-Manufacturen, mit Einschluß der Wei-ber und Kinder, kann der Betrag von 10 S. für ganz Englandmit Sicherheit angenommen werden; in Schottland zu 8 S. 1D.;inzwischen befindet sich in letzterer Durchschnittsrechnung einegrößere Anzahl Kinder.

Auf ähnliche Weise zeigt Stanwa» (Report okNactoi'Iosl»sp.), daß ein Arbeiter, welcher im Jahre 4817 20 Strängeeiner bestimmten Garnnummer producirte, nun 227 Strängemit Hülse der Maschinen-Vervollkommung täglich erzeugt».s.w.

Bei den gemeinen Gewerben kommen zwar weit höhere Löh-nungen vor; so finden sich die Taglvhne in Greenwich (für 4833angegeben in laoles od tbo rovonoo 1834): Maurer 4 S. g D.;Zimmcrleutc 5 S. s D.; Steinhauer s S. 3 D.; Glaser 5 S.s D. u. s. w., allein ihr Verdienst ist nicht ständig und stocktzu Zeiten ganz, während der Manufactnrarbeitcr ununterbrochendas ganze Jahr hindurch seinen Lohn findet.