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kategoricn der Stände und Beschäftigung der Bevölkerung er-mitteln, Wachsthum oder Abnahme derselben gegen früherePerioden darstellen, und neben der directe» Zahlung durch sy-stematische Auszüge aus den Kirchenbüchern über die Geburtenund Todesfälle controllirt werden sollte. Dieselbe Acte ordneteeine Wiederholung der Bevdlkerungsaufnahmc in zehnjährigenPerioden an, welche daher seit dem Jahr 1301 viermal, 1801,1811, 1821 und 1831, stattgesunden hat. Jede dieser Auf-nahmsepochen wurde bcnützt, um den Kreis der statistischenErhebungen zu erweitern und die Kenntniß der Zustände derNation mit neuen Kategorien zu bereichern.
Die Volkszählung erfolgte unter Aufsicht und Vermitt-lung der Friedenögerichte durch die ellurclnvsrllLN!, unddvei'seers ok yoor in England und Wales, nud dieOklioial-Solloolmaztei's in Schottland,") welchen gewisse Fra-gen zur Beantwortung vorgelegt wurden, und welche angewie-sen waren, von einem bestimmten Tage angefangen (bei derBevvlkcrungsaufnahmc von 1831 am 30 Mai jenes Jahres),in ihrem Kirchspiele von Haus zu Haus zu gehen und dieErhebungen in Vollzug zu setzen. Die erforderliche Anzahlvon Gchülfen bei ausgedehnten Kirchspielen wurde bewilligt.Die Aufnahmen wurden bei den nachfolgendensionz der Fricdcnsgcrichte durchgangcn und vcrificirt.
Die im Jahr 18Z! durch ein besonderes Statut (Ii Georg IV.C. Zo) vorgeschriebenen Fragen zur Volkszählung waren folgende:
") Lliui-elivvgi-äons, Kirchenvorstcher, oder allgemeiner ausgedruckt,die öffentlichen Wächter der Sittlichkeit in jedem Kirchspiele,welche alljährlich aus den Einwohnern nach bestimmten Wahl-gesetzen und Formen gewählt werden. Nvorevcrs -.i Ma pooi-,die Armenaufseher zum Vollzuge der Armengesetze, ebenfallsjährlich aus den Einwohnern jeder Varlsl, gewählt.
OMelnl-Sclioolmastl-i-s in Schottland; da die Einrichtungdes dortigen Armenwesens keiner eigenen Beamten bedarf, sowurde die statistische Aufnahme den Pfarreischnllehrern über-tragen, welche in jenem Lande bereits gesetzlich seit 1567 be-stehen. In Irland wurde die Vevölkcrungsausnahme durcheigene Commissäre der Negierung vollzogen.
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