Druckschrift 
Die Eisenbahnen und deren Aktionäre in ihrem Verhältniß zum Staat
Entstehung
Seite
134
Einzelbild herunterladen
 

134

stenden Beiträge wird daher nicht über Ein Prozent zu veranschla-gen sein.

Der Staat kann demnach mit einer jahrlichen, fünfzehn Jahrefortgesetzten Ausgabe von 100,000 Thlrn. den Bau von 30 bis 40Meilen Eisenbahn in Gegenden befördern, die der wohlfeilen Kom-munikations - Mittel am bedürftigsten sind.

Z. 140.

Die Eisenbahnen und die großen Handelsgesellschaften zu ihrerAusführung sind ein neuer Gegenstand der Gesetzgebung, die über-haupt für die Aktien - Anstalten in einer Zeit nicht mehr ausreichendürfte, in welcher diese Anstalten für merkantilische Zwecke allgemei-ner als je werden.

Ich habe die Lücken und Mangel der Gesetzgebung, und dieNotwendigkeit ihrer Vervollständigung und Verbesserung andeutenwollen. Mögen einsichtsvolle Staatsmanner meine Ansichten undVorschläge so unbefangen würdigen, wie ich sie niederschrieb.