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Die Eisenbahnen und deren Aktionäre in ihrem Verhältniß zum Staat
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bahn, die nur einigermaßen die Wahrscheinlichkeit des Nentirens hat,ganz den Charakter der solidesten Lotterie, in der viele Treffer undkeine Nieten vorkommen. Es wird nämlich durch anderweitige Be-stimmungen die Kapital-Anlage zu einem guten Zinsfuße weit sichrergestellt, als wenn die Aktionare den über diesen Zinsfuß hinausgehen-den Gewinn allein zu beziehen hätten.

18. Es ist weder nothwcndig noch nützlich, den in den beidenvorhergehenden Tabellen unter a oder k> angegebenen Modus für dieAmortisation festzusetzen. Es ist vielmehr für den Staat weit vor-theilhafter, wenn der Grundsatz angenommen wird, daß die Zinsenvon den amortisirtcn Aktien zu den Gesammt-Revenüen fließen.

In der Wirklichkeit wird alsdann die Amortisation, wenn dazuschon von den ersten Jahren an ein Gewinn, selbst nur ein kleiner,zu verwenden ist, nicht so langsam von Statten gehen, als es nach dervorletzten Tabelle den Anschein hat. Jede Amortisation vermehrtnämlich den Gewinn durch die Hinzurechnung der Zinsen von denamortisirten Aktien; auch ohne eine Verbesserung des Geschäfts mußes also von selbst lukrativer werden. Würde es auf dem nämlichenStandpunkte stehen bleiben, so wäre dieß eine Verschlechterung, alsoein Beweis von übler Geschäftsführung oder von unerwartet ungün-stigen Umständen; beides würde eine Ausnahme von der Regel sein.

Der wesentlichste Vortheil für den Staat bei der Annahmedes Grundsatzes, daß die Zinsen der amortisirten Aktien zur Ge-sammt-Nevenüe fließen, besteht darin, daß alsdann die sichre Aussichtauf eine baldige Herabsetzung der Transport-Preise vorhanden ist.Häufig wird die Direktion der Eiscnbahngesellschaft aus eignem An-triebe diese Preise herabsetzen, theils um einen angemessenen Gewinnlängere Zeit, als einen sehr großen während einer kurzen Dauerzu beziehen; theils weil sie mit Recht von einer wohlberechnetenHerabsetzung keine Verminderung der Rcvenüe zu befürchten hat.Abgesehen hiervon tritt aber für gewisse Gegenstände, nach den im§. 79. vorzuschlagenden Bestimmungen, in jedem Fall eine Erniedri-gung des Transport-Preises alsdann ein.

Die Aktionäre stehen sich auch bei Anwendung des zuletzt erör-terten Grundsatzes gut. Ihr Gewinn wird zwar, mathematisch dar-gestellt, sich nicht höher belaufen, als bei Anwendung des Grund-satzes unter (siehe die letzte Tabelle;) in der Wirklichkeit jedoch be-ziehen sie so gut die Hälfte der Zinsen, als wenn der Grundsatz unter