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tz. 66.
6. So wie die Staatsregierung durch Festsetzung eines allge-meinen Planes die Nützlichkeit der Eisenbahnen befördert, so be-fördert sie die Ausführung des Planes dadurch, daß sie nachund nach die Vorarbeiten (wenigstens bis auf einen gewissen Grad,z. B. Nivellements und Überschläge,) auf ihre Kosten besorgt.So geschieht es in Frankreich, und es wird dadurch keinesweges derFall ausgeschlossen, daß Privat-Unternehmer noch zweckmäßigere Vor-arbeiten liefern könnten; auch ist schon vorgekommen, daß das Fran-zösische Gouvernement dem Plane des Privat-Unternchmcrs denVorzug vor dem eigenen gegeben hat.
Die Kosten, welche die Staatsregierung auf diese Weise verwendet,können gegen den großen Zweck der nützlichsten Eisenbahnlinien nichtin Betracht kommen. Zudem sind diese Kosten gering, weil der Staathäufig durch ohnehin besoldete Beamte die Pläne ausarbeiten lassen kann.Selbst dann, wenn der Staat nicht einmal diese Kosten des ZwecksWerth achten möchte, kann deren Ersatz von der Gesellschaft, welcheden Plan ausführt, erlangt werden.
§- 67.
7. Es dürfen nicht einzelne kurze Strecken, welche einen Theilvon einer noch anzulegenden wichtigen Eisenbahnstraße ausmachen,allein konzedirt werden, ohne die Bedingung zu stellen, daß die Ge-sellschaft, welche die letztere Eisenbahnstraße bauen wird, befugt ist,von der Gesellschaft, die jene kurze Strecke baute, sammtliche Aktien(entweder zum Pari-Kurs, oder doch zu einem maßigen Maximumdes Kurses,) zu übernehmen, wenn nicht etwa diese Gesellschaft ihreEinverleibung in jene vorzieht.
Auf Hauptstraßen von beträchtlicher Länge gibt es häufig ein-zelne Strecken, (Verbindungen zwischen gewerbreichen Punkten,oder zwischen großen Städten, oder zwischen einer großen Stadt undeinem stark besuchten Vergnügungsorte n.,) die offenbar einer Eisen-bahngcsellschaft gewinnbringend sein müssen, während der Gewinnauf den übrigen Strecken kleiner oder unsicherer ist; die Unsicherheitoder Geringfüg'gkeit des Gewinns auf der einen Strecke wird dannzweckmäßig durch den sichern größern Gewinn auf der andern aus-geglichen. So hat Preußen sehr weise gehandelt, als es die in