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genommen, und bei dem selbstsüchtigen Streben nach diesen der Ge-sammtvortheil aus den Augen verloren wird."
Zehntes Kapitel.
Die Ausführung.
§- 64.
Staatsbeamte haben gegen meine Ansicht, daß der Staat dieEisenbahnen bauen müsse, mir eingewendet: die Regierungsbehör-den hätten ohnehin schon zuviel zu verwalten, und es sei nichtzweckmäßig, die Last der Verwaltung noch zu vermehren, und diegroße gewerbliche Privat Thatigkeit zu beschränken. Meine Ansichtüber die Nachtheile einer solchen Beschränkung im Allgemeinen, sowie überhaupt des Zuvielverwaltens, ist bekannt; meine besondereAnsicht hinsichtlich der Eisenbahnen möchte deßhalb gerade um somehr Beachtung verdienen.
Indessen mißverstehe man mich nicht. Es ist keincswegesmeine Absicht, daß der Staat den Betrieb auf den Eisenbahnenübernehme. Dieser Betrieb ist einem großen Fabrik Geschäfte nichtunähnlich, in welchem kaufmannische und technische Kenntnisse,so wie die speziellste Aufsicht erforderlich sind; ein Betrieb dieserArt, um vortheilhaft zu sein, muß durch Privat-Jnteresse wesentlichunterstützt werden, auch in der Leitung das Maß von Freiheit derBewegung vorhanden sein, welches einer Verwaltung für Staats-rechnung nie gegeben werden kann.
Z. 66.
Selbst Aktien-Gesellschaften besitzen die erforderlichen Eigenschaf-ten zum vortheilhastesten Betriebe, ihrer Natur nach, in der Regelnicht in dem Maße, wie der einzelne Unternehmer, oder eine Ge-sellschaft von Wenigen. Es dürfte daher angemessen sein, daßbei gleich vortheilhasten Anerbietungen den einzelnen Unternehmernvor den Aktien-Gesellschaften der Vorzug gegeben werde.