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Denkschrift über die Anlage einer Eisenbahn zwischen Düsseldorf und Elberfeld : mit Beifügung des veränderten Entwurfs des Status und anderer Actenstücke, so wie des Gutachtens des Civil-Ingenieuers Rob. Stephenson in London und mit einer Situations-Karte
Entstehung
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teresse beider Theile, der Post sowohl als der Unternehmer,ans das Genaueste abgewogen werden. Alle den Berech-nungen zum Grunde zu legenden Zahleuverhältnisse beruhenauf sichern und authentischen Angaben, wovon sich dieBevollmächtigten der Unternehmer jederzeit aus denPostregistern hier selbst überzeugen können. Es ist mithinden Unternehmern das Mittel dargeboten, die Entschädi-gung an die Post möglichst zu vermindern, jenachdem sieder Post Ausgaben ersparen oder Einnahmen belassen.

Das Verhaltniß ist dadurch ein völlig gegenseitiges,und um so vortheilhafter für das Interesse der Unter-nehmer, als der Transport der Postwagen denselben höchstwahrscheinlich gar keine Mehr-Ausgaben verursachen wird.Auf einen Transport der blvs gehenden Postgüter kannübrigens die Post nicht eingehen. Denn wenn jede Postauf der Strecke von Düsseldorf nach Elberfeld und umge-kehrt vom Postwagen auf die Eiseubahu Stück für Stückumgeladen, und von der Eisenbahn wieder auf den Post-wagen Stück für Stück aufgeladen werden sollte, so würdedieses so viele Zeit und Mühe kosten, daß der Postdienstdarunter leiden würde, abgesehen davon, daß es für dieUnternehmer viel einfacher und weniger gefahrvoll ist, diePostgüter mit dem Postwagen ohne alle weiterespecielle Garantie zu trausportiren, als solcheStück für Stück zu übernehmen, in geeignete Räume zuverpacken und dafür Garantie zu leisten.

An

den löblichen Verwaltungsrath des Düsseldorf-ElberfelderEisenbahn-Unternehmens

in Düsseldorf.

Ilm indeß Alles zu beseitigen, was die Unternehmerzu der Meinung veranlassen könnte, die Post beabsichtige,irgend einen pekuniären Vorthcil bei Benutzung der Eisen-bahn, soll es ganz der Wahl der Unternehmer überlassenbleiben^ ob sie verlangen, daß die Post ihren Verlust aufden Gruud der Post - Kassen - Bücher jährlich speciellliquidire, oder ob sie es vorziehen, mit einem Pansch-Quanto gegen die Post sich abzufinden.

In letzterem Falle würde die Entschädigung nachMaaßgabe der obigen I gedachten Voraussetzungenabzumessen sein, weil diese die größere Wahrscheinlichkeitfür sich haben.

Danach würde mithin das Entschädigungs-Quantumauf eirew 5S00 Thlr. jährlich anzunehmen sein. DieUnternehmer würden jedoch die für den von Düsseldorfnach Elberfeld und weiterherkommendcn und weiter gehen-den Postverkehr nöthigen Posten, wobei das General-Post-Amt auf den Local-Personen-Verkehr zwischengedachten beiden Orten Verzicht leisten würde, uucnt-geldlich zu befördern haben.

Die nach Maaßgabe der obigen Erörterungen ent-worfenen Concessions - Bedingungen erfolgen in der Anlage.

Es wäre sehr zu wünschen, daß Ein löblicherVerwaltungsrath zur Förderung der Sache einen Commis-sarius, oder zwei, Behufs mündlicher Unterhandlung nachBerlin sendete.

Berlin, den 28. März 1837.

Der General-Postmeistergez. Nagler.

Bedingungen

unter denen das Post-Departement den Gebrauch der Eisenbahn zwischen Düsseldorf und Elberfeld

zu regelmäßigen Privat-Transporten gestattet.

1. Die Post ertheilt den Unternehmern der Eisenbahndie Erlaubniß, zwischen Düsseldorf und Elberfeld Personenund solche Sachen (Pakete), welche nicht dem Postzwangeunterworfen sind, an bestimmten Tagen und Stunden zubefördern, und leistet zugleich Verzicht auf die Abgabevon der Personenbeförderung für Lohn. Durch die Be-nutzung dieser Concession wird der Post der gesammteLocal-Pcrsonen-Verkehr und ein Theil der Paket-Beförde-rung zwischen beiden Orten, ungleichen ein Theil desPersonen-Transports für weiterreisende und weiterherkom-mende Passagiere, so wie etwa die Hälfte des Ertrapost-Verdienstes und der Abtrag von den Lohnfuhren zwischenobigen beiden Orten wahrscheinlich entzogen werden.

2. Die Post wird von dem Tage der Eröffnungder Eisenbahn au, die jetzigen Journaliere-Fahrtcu zwischenDüsseldorf und Elberfeld einstellen und künstig nur solcheFuhrgelegeuheiten zwischen beiden Orten beibehalten oderresp. errichten, die nach dem durch die Eisenbahn-Fahrten nichtabgcholfeuen Bedürfnisse der Eommunication, nach dem Er-messen des Geueral-Post-Amts noch erforderlich sein möchten.

3. Die Unternehmer machen sich dagegen verbindlich,diejenigen Posten, welche vom Gcneral-Post-Amte dazufür geeignet gehalten werden, zwischen Düsseldorf undElberfeld von den Abfahrtsplätzen der Eisenbahn an beidenOrten auf die ganze Länge der Bahn hin- und herwärtsunentgeldlich zu befördern. Die Unternehmer werden nach