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2 (1842) (1842)
Entstehung
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davon, aus den Kramläden der betrügerischen ^Pflaster-Verkäufer (8eplssi»rii) herbeiholen ließen, und dadurch ihrePatienten in die größte Gefahr brachten, Leben und Ge-sundheit erst auf diese Art zu verlieren, statt sie wieder zuerhalten, so werden auch im Justinianeischen Rechtsbucheder Pandecten (XIAIII, 8. kr. 3. §. 3.) eine ahnlicheArt von Handlern, die I'iAmentarii (Salben-Bereiter), fürden Fall mit nachdrücklicher Strafe bedroht, wenn sie ausUnachtsamkeit an irgend Jemand statt der gewünschtenHeilmittel giftige Substanzen verkaufen würden. Auch dieSpecerei-Waaren-Handler, welche bereits im zweiten unddritten Jahrhundert nach Chr. G. unter dem, späterhinvorzugsweise auf die Apotheker angewendeten NamenlUiarmacopolae erwähnt werden, standen nach dem Aeugnißdes Gellius (Xoot. r^rt. I, 15.) der Heil-Pfuschereiwegen in Verruf; und mit den vom Plinius (Uist.Xatur. XIX, 6.) vorkommenden Ueiiicainentariis wares um nichts besser; weshalb auch die letztern im Theodo-sianischen Gesetzbuch (III, 16.) geradezu mit den Giftmi-schern in eine Classe geworfen werden.

Je ähnlicher nun aber alle diese Leute den später solange herrschend gebliebenen Quacksalbern und Wunder-doktoren waren, und je größern Schaden also das Publicumvon ihnen hatte, desto bestimmter mußte man sich endlichvon Seiten der Obrigkeiten veranlaßt fühlen, beschränkendeAnordnungen über den Verkauf von Arzneimitteln zu treffen;und dieß führte dann allmählig auf die Entstehung wirklicherApotheken, d. h., offener, von wissenschaftlich geprüftenund gesetzlich hierzu berechtigten Männern geleiteter Vor-raths-Magazine für den Verkauf der gemeinüblichen, durchwohlerfahrene Aerzte empfohlenen Arzneimittel.