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2 (1842) (1842)
Entstehung
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XVII

Der Gebrauch der Wechselbriefe.

Wer nur einigermaaßen mit der Eigentümlichkeit desjetzigen kaufmännischen Großhandels bekannt ist, kann nichteinen Augenblick darüber in Zweifel stehen, daß die Leb-haftigkeit desselben in dem allgemein herrschenden, sehrbequemen Gebrauche, Handels-Zahlungen durch ausge-tauschte Wechselbriefe und Anweisungen zu decken,und gleichsam von Ort zu Ort überzutragen, eine höchstwesentliche Stütze findet. Da sich jedoch bei einiger Ori-entirung hierin eben so leicht ermessen laßt, daß die beson-dern Regeln für diesen Auslauschungs-Gebrauch viel zukünstlich berechnet und ausgewählt sind, als daßman sie für schnell entstanden und aus einmal an-gewendet erachten könnte; und da andrerseits der, welchernur überhaupt die Gefahr der Wcchselstrenge oderdie nachthciligen Wirkungen eines in Wechselschuldsachen zurAnwendung gebrachten gerichtlichen Verfahrens von Weitemhat erwähnen und besprechen hören, eben hierdurch sichdoppelt stark veranlaßt fühlen muß, über die Eigenthüm-lichkeit der Wechselbriesc und ihrer juristischen Folgen rechtgründliche Auskunft zu verlangen: so kann es einerkurz zusammen gedrängten Geschichte der besondernGesch. d. Ersind. 2.Bd. 19