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Kosten, herausgab! so hatte letzterer mehr, als bloßenVerdacht des Betrugs gegen sich, und deshalb hielt manschon ursprünglich, ehe noch ausdrückliche, obrigkeitliche Vor-schriften hierüber vorhanden waren, den competenlen Richterfür ermächtigt, auf Personal-Arrest gegen einen solchenAussteller zu erkennen.
Demnach liegt, wie hieraus von selbst einleuchtet, derwahre Grund alles Wechselrechts darin, daß der Ausstellerseinem Wechselbriefe bei dem bestimmten Zahler (oderbei sich selbst, wenn es ein eigener oder Sola-Wechsel ist)während der festgesetzten Zeit den Werth und Gebrauchvon baarer Münze zugesichert hat, und dahereigentlich über das dafür empfangene Geld nicht früherverfügen sollte, als bis er von der, durch den Bezogenengeschehenen Accevtation unterrichtet worden.
Faßt man alle diese Verhältnisse genau in das Auge,so erklärt sich das baldige Beliebtwerdcn der Wechsel-Briefeunter dem Handels- und Gewerbsstande ganz leicht. Auchist die Geschichte des Mittelalters sehr reich an urkund-lichen Belegen dafür, daß aller Orten, wo es lebhastenVerkehr unter Geschäftsleuten verschiedener Nationen gab,also namentlich auf vielbesuchten Meß Plätzen, die Wechsel-Zahlungs-Manier schon frühzeitig einen bedeutenden Auf-schwung nahm.
Die ersten Begründer bedeutender Wechslcrhäuser warendie Florentiner, als die größten und reichsten Bank-halter von Europa im dreizehnten und vierzehnten Jahr-hundert, namentlich die Familien der Frescobaldi, der Bardi,der Peruzzi, und der so unermeßlich reichen Medici, welcheletzteren an sechszehn großen Handelsorten Gcldbänke unter-hielten, oder doch als Theilnehmer dabei interessirt waren.