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und Münz Wesen zu eben der Zeit, wo man zuerstauf den Gebrauch der Wechselbriefe verfiel, also währenddes zwölften bis vierzehnten Jahrhunderts, fast in ganzEuropa angenommen hatte: weshalb wir denn diese auchin anderer Beziehung merkwürdige Eigenthümlichkcit desmittelalterlichen Geld- und Münzwesens hier vor Allemkurz zu schildern haben.
Seiner allgemeinen geistigen sowohl, als besondecnstaatswirthschaftlichcn Haltung nach, war die nur bemerktePeriode des Mittelalters noch durchaus nicht dazu geeignet,richtige Ansichten über die Natur und sociale Bedeutungdes Geldes, Geldverkehrs und Münzwesens aufzufinden,vielmehr wurde die praktische Gestaltung dieser Dinge da-mals fast ganz dem Zufalle überlassen, und die natür-liche Folge hiervon war ein unsicheres Experimenliren,wodurch den stets sich erneuernden Münz-Verwirrungenniemals ein Ziel gesteckt ward.
Daß es am rathsamsten sey, zum Schutz des finan-ziellen Gesammt-Jnteresse's der Staatsbürger das Befugnißder Münzprägung als ein fürstliches Obechoheits-recht zu behandeln, ward freilich bald begriffen; auch sahman eben so bald ein, daß andrerseits gerade bei dieserStaatsnutzung, wenn die Landesherren dieselbe für eigeneRechnung durch angestellte Beamte verwalten ließen, derReiz zu grober Veruntreuung im höchsten Gradeverführerisch sep. Allein der zur Beseitigung dieses Uebel-standes eingeschlagene Ausweg, daß die meisten Münz-Berechtigten die Nutzung ihres Befugnisses auf Zeit- oderErb-Pacht austhat-m, und es namentlich an eigene Ge-fellschaften von Unternehmern überließen, weil dieAuslagen und der Betried des Geschäfts die Geldkräfte