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2 (1842) (1842)
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rath zu Wien angebracht worden, nach mancherlei weit-lauftigen Auseinandersetzungen, das Hagclsheimcr'sche Pri-vilegium zuletzt, namentlich wegen eines nicht consirmirtenVergleichs von l>655, für erloschen geachtet, und die Be-lehnung auf das gestimmte Drahtzieher-Handwerk zu Nürn-berg übergetragen, hierdurch aber der ferneren Entwickelungdieser Profession die frühere Freiheit wieder eröffnet.*).

Außerhalb Nürnberg gab es dergleichen Professionisienin andern deutschen Städten zum Theil noch zeitiger, wienamentlich zu Augsburg, wo man sich schon seit 1550viel mit der aus Italien dahin gebrachten Gold- undSilberdraht-Fabrication abzugeben begann. Dieß war umso nützlicher, da früher, wie sich selbst aus der Reichs-polizei-Ordnung von 1548 ergiebt, besonders für das nachUnzen berechnete Tressen-Gold große Summen aus Deutsch-land nach Italien und Frankreich gingen. Zwar hielt esanfangs ziemlich schwer, die mit bedeutendem Gewerbs-Aufwand verbundene Golddrahtzieherei zu Augsburg inden rechten Gang zu bringen. Allein nachdem der Dralit-ziehermeistcr Andreas Schulz, von der dasigen reichenKaufmanns-Familie Hopser unterstützt, einige italiä Ni-sche Drahtzieher aus Venedig nach Augsburg gebrachthatte, und durch Georg Geyer daselbst das in Italienvon ihm erlernte Drahtplatten üblich geworden war, kamen

H Vergl. hierzu einen Aufsatz von F. C. G. Hir schlug,in Bibra'S Journal von und für Deutschland, Jahrg. 1788.St. 8. S. 162 u. ff. Hätten wir über die Drahtzieherei in an-dern gewerbfleißigen Städten eben so specielle Angaben, wie dieserAussatz über den Fortgang dieser Profession in Nürnberg enthält,so würde Manches, was hierher gehört, bei weitem deutlicher vorAugen liegen, als es wirklich der Fall ist.