Druckschrift 
2 (1842) (1842)
Entstehung
Seite
93
Einzelbild herunterladen
 

9g

auf kupferne, versilberte und vergoldete, oder sogenannteleonische (wohl eigentlich lyonische, zu Lyon erfundene)Drahtarbcit ausgedehnt, und noch dadurch erweitertward, daß man ihm das Recht ertheilte, Arbeit vondieser Art, die ihm in Nürnberg nachgemacht worden,überall im deutschen Reiche zu consisciren, und ihm ent-laufene Arbeiter auf gleiche Art zu vindiciren: noch unge-rechnet, daß auch die Dauer des Privileg» abermals umfünfzehn Jahre verlängert ward. Diese Prolongation dehntespäterhin der Kaiser Matthias unter dem 19. Sept. 1612auf neue fünfzehn Jahre aus. Doch blieb es auch hierbeinicht. Denn da, nach Erlöschung des NürnbergischenStadtprivilegii, welches Hagelsheimer besaß, er und seinedrei Söhne Bartholomäus, Friedrich und Paulus sich imJahre 1621 mit dem gesammten Drahrzieher-Gewerke zuNürnberg über eine gewisse Verlags-Ordnung verglichen,wonach die übrigen Meister sich fast ganz auf den Draht-handel beschränkten, die Verfertigung aber dem Hagels-heimer und seinen Söhnen überließen, so wurde es diesennicht schwer, sich unter dem 26. Sept. 1622 auf Jnter-cession des Reichshofraths das Privilegium zur ausschließ-lichen Drahtfabrication als ein kaiserliches Mann-Lehn verleihen zu lassen; wobei blos die Bedingung bei-gefügt ward, daß nach Ablauf von abermaligen fünfzehnJahren, vom 28. Sept. 1621 an gerechnet, die Lehnüber dieses Privilegium neu gesucht werden müßte.

Indessen lag in dieser überreichlichen Begünstigung desHagelsheimer und seiner Descendenz ein zu großer Druckfür die übrigen Drahtzieher-Gcwerken, als daß nicht letzterebald mit crsterem hätten in Streit gerathen sollen. InFolge desselben ward, nachdem die Sache beim Reichshof-