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2 (1842) (1842)
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im Jahre 15,92 für die Vollführung der feinen Gold-und Silberdrahtzugs-Arbeiten, welche bis zu jener Zeit blosin Italien und Frankreich sauber genug zum Behuf desVerspinnens und Verwebens gefertigt wurden, nun auchzu Nürnberg gehörige Anstalten zu treffen*). Wie mansagt, brachte Hagelsheimer — in Nürnberg selbst gewöhn-lich Held genannt — zu diesem Zwecke Arbeiter ausFrankreich in seine Vaterstadt, und empfing anfangs vomdastgen Magistrat die ausschließliche Berechtigung, inner-halb eines Termins von fünfzehn Jahren dergleichen feineDrahtarbeit ganz allein in Nürnberg verfertigen, und jedenNachahmungs-Versuch als Uebertretung seines Privilegiiobrigkeitlich ahnden lassen zu dürfen. Auch wurde ihmdieses Zugeständnis mit Rücksicht auf die Mühsamkeit derArbeit und den bedeutenden Betrag seines Fabrikaufwandes,im Jahre 1607 auf weitere fünfzehn Jahre verlängert.Da jedoch dieses Privilegium sich ausdrücklich nur auf diefeine Drahtarbcit bezog, und auch nur für den Bereichder Stadt Nürnberg galt, und die Verfertigung von kupfer-nem, versilberten und vergoldeten Drahte allmählig weitgrößere Ausdehnung, als die feine Arbeit, erlangte: so ver-schaffte sich Hagelsheimer unter dem 19. Marz 1608 auchnoch vom Kaiser Rudolph 1l. die Begünstigung, daß ihmsein früheres Privilegium nicht nur bestätigt, sondern auch

H Für das hohe Alterthum der feineren Drahtzieherei in Ita-lien zeugt eine merkwürdige, aus dem neunten Jahrhunderte stam-mende, in der Bibliothek des Domcapitels zu Lucca befindlicheHandschrift, aus welcher Muratori in den 4i>t>guilt. Iwliae,lom. II. p. 374, einen Auszug gegeben hat. Es ist dort vonder Bereitung des Golddrahts die Rede, und diese Kunst kamvielleicht aus dem Orient zuerst nach Italien, und von da nachFrankreich.