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Gesetzgebung und Wirksamkeit der Kunst, über Gcmüths.krast, über Freyheit im inneren Leben des Bildungsvcr-mögens und über die daraus hervorgehenden Bestrebungenund Gestaltungen. Die Erfolge dieser neuen Aussaat vonGedanken und Betrachtungen erwiesen sich, wie immer,mehr für die kommenden Geschlechter, als für die Gegen-wart, fruchtbar. Das zu allen Zeiten und unter allen Völ-kern, wenn gleich mit mannigfaltigen Abstufungen und Be-schränkungen, nothwendige Aristokratische, mußte im tcut-schen Kunst- und Litteratur-Leben einseitiger vorherrsche»,so lange Geber und Empfänger an Vorbedingungen alt-classischer und ungebührlich scharf abgeschiedener gesellschaft-licher Geistesbildung gebunden waren, welche nur dnrchtief eingreifende Veränderungen im Erzichungswesen undin bürgerlichen Verhältnissen gemildert und umgestaltetwerden konnten. Daher wurde die von geistreichen undmenschlich edeln Denkern in ihrer tiefen Bedeutung geahn-dete Hauptfrage, das Bolkthümliche der Knnsigcstaltungund ihrer hievon abhängigen allgemeiner machtigen Wirk-samkeit für das Höhere der Erkenntniß und des Gefühlsdurch Genuß und geistige Anschauung, am wenigsten ge-nügend erörtert chnd nur von wenigen Auserwahlten auf-gefaßt.
Die Mehrzahl der gleichzeitigen Dichter bestand inLyrikern; sie folgten größeren Theilcs Mustern der elasti-schen Vorzeit, des von dieser genährten Auslandes undder, von diesen ausgegangenen, durch herkömmliches An-sehen bewahrten vaterländischen Kunstmeister. JohannAugustLeyer aus Halbcrstadt fgcb.a?^; st. d. istSept,181/^, ein frohsinnigcr Sauger des Lebensgenusses, eig-nete sich i» steinen „Kleinen Liedern" (1766) und „vcr-Mischsen Poesien" O756) den anmnthigen Haged 0 xn'fcheis