ans Schlesien überwiegend einwirkende Böhmen beherrschte,anerkennen mußten, stieg die Macht der Stände und mehreStadre erlangten wichtige Vorrechte. Aus der nicht unbe-deutenden Theilnahme des Adels im Fürstenthume Breslauan der Landesregierung ss. 2277^ und aus dem bürgerli-chen Kraftgefühle der Städte, die sich zu Glygau liZ.o)gegen Räubcreyen und Gewaltthätigkeiten des AdelS ver-bündet hatten, erwuchs, als Oberschlcsten ^>327^ und dasganze Land s>3Z5j> Böhmischer Oberlehnshcrrschaft sich un-terwarf und die vorher unabhängigen Fürsten einer frem-den Gewalt untergeordnet waren, eine merkwürdige stän-dische Verfassung »402; ,424^. Auf den von Fürsten,Adel und Städten beschickten Fürsten- und Landtagen wur-den die allgemeinen Angelegenheiten berathen, Wehran-staltcn getroffen, Steuern ausgeschrieben, oft wirklicheKölligsrechte ausgeübt. Uladislav bestätigte f >496 j diegroßen Landcsprivilcgien, welche immer vollständiger be-stimmt und geltend gemacht wurden. Die Anerkennungder Oberherrschaft des Habsburger Ferdinand I. erfolgtefiöaöj in Leobschütz nur unter Bedingungen. Die Ver-theilnng der Steuern blieb den Ständen; die Beschwerdenderselben wurden ordnungsmäßig übergeben und bliebe»selten unberücksichtigt. Die Reformation, welche, wieeinst auch hussitische Lehre, bald Eingang fand, störetc dieEintracht und das wechselseitige Vertrauen; die Ständeverlicssen sich selbst, wenn nicht öffentlich, doch durchschlafferes Handeln. Nachdem die Jesuiten 1-697^ sich ein-geschlichen und festen Fuß gewonnen hatten, begannen un-ter den Bischöfen, Johann von Fitsch und noch mehr Erz-herzog Carl Religionsbedrückungen, welchen der von Ru-dolf ll. lrkogj ausgestellte, von Matthias und selbst vonFerdinand II. f>62>j bestätigte Majestätsbrief nur ausser-
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