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1,1 (1803)
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Schnur vergeht, so ist doch immer, und muß dieEhe, wegen dieses Fluches, unmöglich seyn.Denn der Grund von allen Eheverbothcn Mösts,oder lieber Gottes ist, daß Reinheit und Keusch-hcit in den Häusern erhalten werde. Auch überdiese sind leider rechtliche Gutachten , zur Schandedes Christenthums, gegeben worden, wodurchman Gott und der Vernunft ins AngesichtHohn sprach!! Doch manum 60 tabula!

Vers 24. kündigt jedem den Fluch an, der sei-nen Nächsten heimlich schlägt, d. i. ermordet.Geschieht das öffentlich, so steht die Todesstrafeschon 1 Mos. y,6. in der General-Verordnung fürdie Menschheit draus. S. auch 2 Mos. 21, 12. zMos. 24, 17. Aber geschieht es heimlich, wo esNiemand erfährt und mit Strafe belegen kann,so ist es ein desto größeres Verbrechen, denn hiergeschieht es mit kaltem Blute: und wer dis thut,ist ein wahrer Gottesleugner. Indessen auchdieses sieht Gott, und wird es gewiß suchen.Mit Recht sagt daher der Dichter:

Lebt gleich nur solcher Mensch in ihm gelaßnenTagen,

So wird er dennoch stets die Hölle in sich tragenAuch werden dergleichen Unthaten oft noch *)nach

M 2 vielen

H Das Sprüchwort: tb/cl Zi-uas, ist den Gelehrte» be-kannt, wo Kraniche die Mörder dieses Dichters ocv-rierhen.