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1,1 (1803)
Seite
158
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XIII.

Bemerkung über die Königöehe als Volks-muster. s Mos. 17, 17.

^Wenn die Gesetze Mösts göttlich sind, und crsie auf Antrieb und Weifung Gottes seinem Volke ^gab, so kann man von dornen schon sehr wahr-scheinlich schließen, daß Gott der Heilige den Re-genten Israels keine Erlaubniß zur V i c lw ei be-rey, oder klarer, zur Mchrwcibcrcy gegebenhabe. Denn Gott redet und handelt immer consc-guent, und widerspricht sich selber nie. Hat er doch !in der ersten Verordnung für die ganze Mensch- theit, die an der Spitze der Bücher Mosis steht,gesagt, daß nur zwcy sollen Ein Fleisch seyn.1 Mos. 2, 24. Wie cr auch bey den kirchli ch cnVolksobcrn, dem Hohenpriester und seinen Brü-dern den Priestern, die Einwcibere» unterstellt,und ihnen solche gebothen hat. g Mos. 21, iz.Zudem wissen wir, nvie das menschliche Herz, undbesonders das Herz eines Königs, der sich mehrFreyheit als andere herausnimmt, weil cr sich >(unrichtig) über das Gesetz zu seyn glaubt, durchsolche Einräumung sicher verdorben würde, lindes wäre zuverläßig ein Widerspruch, vom Volke

Mo-