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Ehen nach Adams Zeit (dessen Kinder in der erstenGeneration darin standen, und stehen mußten)absolut und ohne ferneres Verbotst durch die hy-pothetische Sittlichkeit unterbleiben. Wenn aber jeeiner den Graucl mitdcr Schwester oderStiefschwe-ster (die doch von Vater oder Mutter her immerseine leibliche Schwester ist) begehen könnte, so wärefür solche Auswürfe der Menschheit nach z Mos.2c>, 17. die Todesstrafe nicht zu hart. Es möchtedenn erweislich seyn, daß es entweder ganz unwis-send, oder daß eine Nothzucht, wie bey Thamar,geschehen wäre: da der unschuldige Theil zu be-dauern wäre. Vor solchen Dingen aber wird unsGott bewahren, und ich hoffe, daß bald einmalaller Unzucht durch die stärksten Dämme gewähretwerde.
Vers 2z. ist eine ähnliche*) Gräuelthat, wanneiner mit seiner Schwiegermutter Schande treibt. ;Eben weil dis auch heinilich geschieht, und weil jsie durch die Ehe gleichsam seine Mutter und er !ihr Sohn geworden ist, so muß hier das nämliche,wie bey leiblichen Eltern gelten. Es gehört zuden scheußlichsten Gräueln. Und wenn ein ledigerEidam sich so mit der ledigen Schwiegermutter — !oder parallel der Schwiegervater mit der ledigen
Schnur j
*) 1, Diese und tue vorige Arten der Unzucht kommt nichtleicht vor den Richter, denn es fehlt an Zeugen »n>Beweis." Michaelis.