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Theil 3 (1837)
Entstehung
Seite
188
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gegen sie gütig betragen, ihnen unangenehme Dingeaus dem Wege räumen, und ihnen stets Erbarmenerweisen.

»Wenn ein christliches Weib zu einem Muselmannekommt, so soll dieser sie gut behandeln und ihr erlau-ben, ihr Gebet in einer Kirche zu verrichten, ohne zwi-schen sie und ihre Religion ein Hinderniß zu legen.Wer das Gegentheil thut, soll als ein Empörer gegenGott und seinen Propheten angesehen werden.

»Die Christen sollen in der Erhaltung ihrer Kir-chen und Häuser unterstützt werden, was sie in denStand setzen wird, ihre Religion aufrecht zu erhalten;sie sollen nicht verbunden seyn, Waffen zu tragen, aberder Muselmann soll sie für sie tragen, und diesem Be-fehle bis zum Ende der Welt nicht ungehorsam werden.

»Die Zeugen für die Wahrheit dieses Befehles,den Mohamed-ebn-Abdallah, der Abgesandte Gottes zuGunsten aller Christen erlassen hat, und welcher dieErgänzung von dem ist, was er ihnen eingeräumt hat,sind: Alyebn-Taleb, Abonbckrebn - Aby - Kohafey,Omar-ebn-el-Khattab, Otman-ebn- Assan, Abu-el-Dar-da, Abu-Horeyrah, Abdalah-Abu Massaud, Abbat-ebn-Abdel-Motbb,Fodeyl-ebn-Abbas, Zobeir-cbn-Auan, Tal-hat-ebn-Obeydallah, Saad-ebn-Maoz, Saad-ebn-Oba-dcy, Thabet-cbn-Keps, Mu-Khapetmeth, Hachcm-cbn-Ommyeh, Hareth-ebn-Thabct, Abdallah-ebn-Amru-Ebn-el-, Amer-ebn-Yassin, Moazzam-ebn-Kerachh,Adel-Azim-ebn-Hasson.

»Dieser Befehl ist von der Hand des Aby-Taleb