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Der angebliche Geldmangel Gutenbergs.
sein, denn es liegt in der Mainzer Stadtbibliothek eine vom Jahre 1503datierte Vidimierungsurkunde dieser Schuld vor, wonach dieselbe anDhiel Hepp von Breythart, Schneider und Bürger zu Mainz, undFrau Elsse Clese Fresenheymers sei. hinterlassene Wittwe übertragenworden war. Diese Urkunde wurde zuerst von Schaab veröffentlicht,nachdem sie in Bodmanns Händen gewesen war, welcher daraufschrieb: Ad Historiam Typographiae inventae. Mit dieser Urkunde istwieder nicht vereinbar, dass Adam Gelthus dem Manne, welcher seinenVerwandten, vielleicht seinen Vater selbst, in Zahlungsunfähigkeitbrachte, einen Denkstein gesetzt haben soll. (siehe S. 69). Es scheintfast, es habe Professor Bodmann seine Kunst, die Schrift des XV. Jahr-hunderts getreu nachzumachen, hier mit dem besten Erfolge versucht.
Wie konnte ein so unbemittelter Mann daran denken, eineBibel zu drucken, für welche bei 300 Auflage das Papier alleinzum mindesten 550 Gulden, vielleicht das Doppelte und Dreifachekostete? Dziatzkos Untersuchungen haben erwiesen, dass schon inder ersten Lage eine Vermehrung der Auflage eingetreten ist, mochtenauch anfangs weniger Exemplare in Aussicht genommen sein, imVerlaufe des Druckes dürfte die Auflage die Flöhe der bei den erstenDrucken üblichen Zahl von 300 erlangt haben. Nehmen wir an, dassGutenberg seine Buchstaben selbst schnitzte; gesetzt und gedrucktwird er seine Bibeln wohl nicht haben. Luschner erschien inMontserrat mit Farbenmachern, Setzern und Druckern; auch Trithe-mius sagt, dass die Kunst ohne Gehilfen nicht ausgeübt werdenkonnte (siehe S. 75) und wir wissen, dass im XVI. Jahrhundert sichder Tagelohn eines Druckers auf einen Gulden belief, ebenso dereines Setzers; 1 ) im XV. Jahrhundert wird derselbe nicht geringer ge-wesen sein, zumal als Setzer Kleriker und Buchhändler verwendetwurden, welche Universitätsangehörige waren; und da nach Ligna-mine täglich 300 Blätter gedruckt wurden, so waren für die 882 Blätterder Bibel 882 Arbeitstage nöthig, welche 1764 Gulden Tagelohn aus-machten. Es kosteten also 300 Bibeln an Papier und Druck allein
] ) Frankfurter Buchdruckerverordnung von 1563 in meiner »IllustriertenGeschichte der Buchdruckerkunst , S. 335.