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Die Familie vom Rappenstein genannt Mötteli und ihre Beziehungen zur Schweiz
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Gerechtigkeiten zu bleiben. Zürich antwortete, ihre Erklärungin dem Sinne annehmen zu wollen, dass sie sofort Messe undBilder völlig und überall abschafften, dieselben weder heimlichnoch öffentlich duldeten, die Bilder verbrennen liessen und sichverpflichteten,, den biderben Leuten, welche mit Gewalt undwider Recht vom Gotteswort gedrängt werden sollten, mit Gutund Blut treulich beizustehen. Betreff ihrer Strafgerechtigkeitwerde es vier Männer verorden, die gemeinsam mit vier Abge-ordneten der Thurgauer eine Uebereinkunft beraten sollen. x )

Nie hätte Zürich so grosse Uebermacht im Thurgau, zumgrossen Verdrusse der übrigen regierenden Orte, ausübenkönnen, wenn nicht das freiheitsuchende Volk in der von dortherstammenden Verkündigung des Evangeliums eine Botschaftder Erlösung aus der Knechtschaft gehofft hätte. Und Zürichhatte diese Hoffnungen klug begünstigt; seit dem Beginn desJahres 1529 hatte der Thurgau nun eine Selbstregierung ein-gesetzt, einen Landrat von zwölf Mitgliedern, der in Weinfeldenzusammentrat; der Landvogt Stocker war unmutig nach Hausegeritten und Zürich übte nicht nur in geistlicher Hinsicht überdas werdende Staatsgebilde eine Schirmhoheit.

Vor zürcherischem Ehegerichte und Rate wurden dennauch die Anstände über die Pfrundverhältnisse von Weinfeldenverhandelt. Dort war nämlich der alte Leutpriester Hans vonMarchdorf, trotzdem er von den Zürcher Theologen als nicht„so gar ungeschickt" in der Lehre befunden wurde, von derGemeinde entlassen worden. Die Mötteli als Kollatoren hatteneinen evangelischen Pfarrer auf die Pfründe gesetzt und glaubtendamit ihrer Pflicht genügt zu haben, während die Weinfelderihnen auch die Unterstützung des pensionierten Leutpriestersaufladen wollten; am 31. Januar 1530 ward der Zwist durchden Zürcher Rat entschieden und auch den Mötteli ein Teilder Unterhaltskosten auferlegt. 2 )

') Amtl. Samml. IV, 1 b, S. 209.

2 ) Ratsverhandl. v. 26. Okt. 1529. Strickler, Aktensamml. 11. No. 895.Briefe zwischen Hans v. Marchdorf und Joachim Mötteli, 23. und 24. Nov.1529. 1. c. TT. No. 944. Ehegericht.sverhandlune: vom 11. Januar 1530 über