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Die Familie vom Rappenstein genannt Mötteli und ihre Beziehungen zur Schweiz
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aufmerksam machte, erwiderte er ihr ebenso trotzig: er könnedas Seine versorgen, wo er es am besten geschirmt wisse, werihm etwas drein rede, dem schlage er Recht vor!')

Am 24. April 1529 richtete er sodann mit dem Komthurzu Tobel Konrad von Schwalbach und andern Gerichtsherrenan die zu Zürich tagenden Boten der VIII Orte eine Prote-station gegen das Gebahren der Gemeinden, die doch überdie Edelleute und die ihrigen weder des Gotteswortes nochanderer Dinge halb etwas zu gebieten hätten. Sie klagtenüber die Drohungen der Bauern, dass man den Edeln „durchdie hüser laufen," sie erstechen und über die Felsen hinab-werfen wolle, dagegen versprachen sie die Gemeinden in ihrenKirchen handeln und mehren zu lassen nach Gefallen. 2 )

Zürich schickte als Antwort darauf am 12. Mai eine Ge-sandtschaft ins Thurgau, um die bisher widerspenstigen Edel-leute aufzufordern, sich den Gemeinden im Glauben gleich-förmig zu machen und den Forderungen ihrer Unterthanen ineinigen Artikeln nachzugeben. 3 )

Bei der Ankunft dieser Gesandten war Joachim von Rappen-stein mit Ulrich von Landenberg und Heinrich und Hans Jakobvon Liebenfels bereits nach Baden abgereist und hatte dortim Namen seiner Standesgenossen aufs neue bei den katho-lischen Tagherren Klage erhoben, wie sich des neuen Glaubenshalb im Thurgau grosse Unruhe zeige, indem die Gemeindendie Gotteshäuser, Prälaten, Edelleute und Gerichtsherren zwingenwollten, die Reformation anzunehmen und Leib und Gut zuihnen zu setzen. Sie, den Eid bedenkend, den sie dem Land-vogt im Namen der regierenden Orte geschworen, könnten aberden Gemeinden hierin nicht gehorsamen und geraten deshalbin grosse Not; sie bitten die Orte Luzern, Uli, Schwyz, Unter-waiden, Zug, Glarus, Freiburg und Solothurn um Rat undSchirm, damit keine Gewalt gegen sie gebraucht werde. —

J ) Bericht vom März 1529. Strickler, Aktensamml. II, No. 237.

2 ) Strickler, Aktensamml. II, No. 311.

5 ) Amtl. Samml. IV, 1 b. S. 182.