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Die Familie vom Rappenstein genannt Mötteli und ihre Beziehungen zur Schweiz
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am 16. Nov. 1523 von seinem Bruder auch dessen halbenTeil an der Herrschaft Pfyn, Tettikofen und Koboltzhofen. : )Anderes, wie der Kirchensatz und Widumshof zu Weinfelden,scheint ungeteiltes Eigentum der beiden Brüder geblieben zusein, ward aber von Joachim als dem altern vertreten. 2 )Joachim hatte bereits 1517 den Hof Buchschoren erworben 3 )und rundete später seinen Besitz durch den Ankauf des Ge-richtes Thundorf (mit Kilchberg) ab. 4 )

In Joachim Mötteli lernen wir einen recht bedeutenden Mannkennen, der nicht nur unter seinen thurgauischen Standesgenosseneine leitende Stellung einnahm, sondern sich auch des Ansehens derEidgenossen in solch hohem Masse erfreute, dass er in einer sowichtigen Sache, wie der Ittingerhandel, zum Obmann vorge-schlagen ward. Daneben hatte Joachim aber in hohem Massedie Möttelischen Familieneigenschaften geerbt: den stolzen,rechthaberischen, unbändigen Sinn, der sich in unzähligenProzessen, in roher Bedrückung seiner Untergebenen, in wahrerwilder Freude an Streit und Hader zu äussern pflegte; ganzunverkennbar treten uns diese Charakterzüge aus den Quellenentgegen.

Schon 1518 war er zu Wyl verhaftet und in Eisen geschmiedetworden, weil er in einem Raufhandel seinen Gegner lebens-gefährlich verwundet hatte. Darüber hatte sich ein Kompetenz-streit zwischen dem Abt von St. Gallen und den Bürgern von

an vier Unparteiische gewiesen, mit der Bestimmung, wenn diese keinen Ver-gleich erzielen könnten, so sollen beide Parteien wieder vor die Tagsatzungkommen,- damit man berate, wohin sie ans Recht zu weisen seien. Amtl.Samml. IV, 1 a, S. 461 und 556.

1 ) 1523, „vff Mentag nach sant Martistag des hailigen bischofs tag.'St.-A. Zürich, „Landtgerichtl. Prozeß 1549." B. VIII, 316, S. 20 b.

2 ) Die beiden Brüder erkauften auch vom Bischof von Konstanz einenweitern Zehnden zu Weinfelden um 600 Gulden, so dass der Gesamtertragihrer dortigen Zehnden sich auf 800 „stuck" belief. Verhandl. über Wein-felder Pfrundverhältnisse v. 11. Januar 1530. Strickler, Aktensamml. zurSchweiz. Refonnationsgesch. II. No. 1056.

s ) Vide oben S. 141 Anm. 2.

4 ) 1527, 25. Juni. Gesuch Joachims von Rappenstein, g. Mötteli, sess-haft zu Wellenberg an die Eidgenossen man möchte ihm, da er vor einigerZeit das Gericht Thundorf käuflich an sich gebracht, das Pfrundlehen daselbstum einen angemessenen Preis zu kaufen geben. Amtl.Samml., IV, la, S. 1111.