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Nach der Lösung Bürglens zog sich Jakob vom Rappen-stein endlich in seine eigene Herrschaft Pfyn zurück undbaute sich daselbst ein Schlösschen, während er die FesteTettikofen dem Verfalle überlassen zu haben scheint. J )
Mit grossem Eifer spürte er die alten vergessenen Rechteeines dortigen Vogtherrn auf, 2 ) er mehrte seinen eigenenGrundbesitz 3 ) und so gelang es ihm endlich, eine rechtgrosse und unabhängige Machtsphäre sich und seinen Nach-kommen zu schaffen.
Das gute Einvernehmen mit seinen Voglleuten blieb da-bei freilich nicht ungestört und dies bewog ihn vielleichtnicht minder als die Furcht vor den „Schwaben" im Jahre 1499in der festen Stadt Winterthur seinen Wohnsitz aufzuschlagen. 4 )
daruff dann wir vns domals heten erkent, dz Jacob inn genanten Cün-raten deshalb sole abtragen, darczü hetteMarti sinen brüder Jacoben vmbdz och erlangt, nun hetten si noch einen brüder gehebt nämlich HansenMotelin, dem sine v c gl. och nit worden weren, der eliche kind hinderimhete gelasen, dero recht gebner vogt er genanter Cünrat were, da er... .begerte dz Jacob .... si deshalb och abtrüge." Jakob dagegen meint, „dzan sins vaters seligen gmecht vnd handschrift im rechenbüch nit were,es stünde da als ein vernicht ding bi anderem dz er cassiert vnd durch-gestrichen hett etc."' Urteil: Jakob soll seines Bruders Kindern die 500Gulden zahlen, abzüglich abfalliger schon bezahlter Summen. St.-A. ZürichRatsurk. 1479—1635. B. V 58 S. 54/55.
hDassog. „Möttelischloss" zu Pfyn trägt nach gefälliger Mitteilung von Hrn.Prof. Rahn ein ganz modernes Gepräge, d. h. es scheint nicht über das 16.Jahrhundert zurückzureichen und ist jetzt völlig umgebaut. „Von derVeste Tettikofen (Dettigkofen) erübrigt heute an der Gabelung der von Pfyn nachMammern und Steckborn ftihrendenStrasse, 10 Minuten östlich von demDörfchenDettigkofen nur die „Burg" genannteBurgstelie. Siekennzeichnet sichalssolchenur durch die Kuppenform und den Graben, der sie von dem nördlich ver-längerten Plateau trennt. Am Nordrande des Burghügels sieht man weniglockeres Gestein, sonst keine Spur von Mauerwerk." Schon 1523 16. Nov.wird der „Burgstall" Tettikofen erwähnt. Vgl. unten S. 142 Anm. 1.
2 ) Im Kaufbrief vom 16. Mai 1486 war ausdrücklich bedungen: „ohsach wer, das sich fund, das die herschafft nie hett (als „acht vnd zwen-tzig malter kernen, achtzechen malter haber, sechzechen pffund fünff Schillingminder dry pfenning") das sölt er inen nach marchzal des kouffs nachzin vndbezallen, wer aber das sich minder fund, das sölt in nach marchzal amhobtgutt abgan." Vgl. den Abdr. des Urteils vom 23. Mai 1489. Ming„Niki. v. Flue" IV S. 376. Erst 1501 resp. 1502 ward die Öffnung vonPfyn aufgerichtet. Näf V.
8 ) Bereits am 9. Nov. 1486 hatte er um 8 Gld. einen Weingarten amKruchenberg und am 5. Juni 14S7 die Braunwiese und einige Aecker zu Pfynum 16 $ Pfennig erkauft. St.-A. Zürich. Urk. Pfyn.
4 ) Vgl. S. 135 Anm. 2.