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der beiden Unterwaiden eine Botschaft abgeordnet, um denZug nach Lindau und die daraus für die ganze Schweiz er-wachsende Gefahr abzuwenden. Aber die Unterwaldner Hessensich nur mit vieler Mühe dazu bereden, bis Freitag den T.Oktober,also bis nach Ablauf der bedungenen monatlichen Waffenruheihre Expedition aufzuschieben und die Entwicklung der Dingeabzuwarten.
Die Gesandten, die vor den Gemeinden zu Wyl und Samengewesen, setzten einen Tag nach Zug auf den 5. Oktober an,den jeder Ort mit zwei Boten beschicken sollte, und meldetenihren Beschluss noch am gleichen Tage, am 27. September anGlarus, das an der Botschaft nicht teilgenommen hatte, mitder dringenden Bitte, auch zwei Räte mit voller Gewalt nachZug zu senden und das keinesfalls zu unterlassen, „damitt diedinge ettlicher maß gewenndt vnd abgestelt werden, damittwir nit ze krieg komen vnd by frid, ruw vnd gemach belibenmögind." ! ) Auch Möttelis Freundschaft ward nach Zug ein-geladen. 2 )
Kurz vor dem Zusammentritt dieser Tagsatzung traf end-lich vom Kaiser die verblümte Ablehnung des mit seinen Ge-sandten beratschlagten Kompromisses ein. Friedrich sprichtzwar seine lebhafte Freude darüber aus, dass die Eidgenossengegenüber seinem Hilfsbegehren sich gehorsam und unterthänigerzeigt und ihn für ihren rechten Herrn erkannt hätten. Erwill auch um der Hauptsache willen, d. h. wegen der schwe-benden Anstände zwischen dem löblichen Haus Oesterreich undden Schweizern, „daran mer dann (an) dem Mötteli gelegen ist,"sich mit Erzherzog Sigmund und mit seinem Sohne Maximilian
') Schreiben der „eydgnossen von Stetten vnd lenndern rätzfründ yetzzu Vndenvalden by einandern versandet gewesen" an Glarus vom „Zinstagnach s(ant Mau)ricentag anno dni. etc. lxxx(v)°." Orig. Pap. St.-A. ZürichB. VIII. 2flt>. Tschudische Dokumentensamml. Tom. 1. No. 114. — Da dieDatumszeile beschädigt ist, so wurde das Aktenstück fälschlich zum Jahre 1480eingereiht und in den I. Band eingebunden, dessen Inhalt nur die Jahre 1471bis 1480 umfasst.
2 ) „vff Mitwochen vor Michahelis (28. Sept.) Möttelis früntschaft sol dertag zu Zug verkundt werden vif jetz Zinstag zu nacht an der herberg zusind." St.-A. Zürich, Ratsmanual 1485 Bapt.. S. 59.