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ein langes Schreiben an die sieben Orte Zürich, Bern, Luzern,Uri, Schwyz, Zug und Glarus, indem sie die ganze Streitfragenoch einmal darlegten: sie hätten bisher zugewartet in derHoffnung, die Unterwaldner würden sich eines Bessern besinnenund ihnen ihre Gesandten wieder heimsenden; nachdem dasaber bis heute nicht geschehen, so bitten sie mit höchstemFleiss und Ernst, die Eidgenossen möchten die geschehene Rich-tung und Verschreibung zu Herzen nehmen, in den Sachenberaten und die Freilassung der gefangenen Gesandten um sorascher betreiben, da diese, wie sie vernommen, der in Unter-waiden wütenden Pestilenz halb in grossen Aengsten stünden. J )Dieses Protestschreiben hatte, trotz des offenbaren guten Willensder meisten eidgenössischen Stände, ebensowenig Erfolg, wie eineneue Gesandtschaft von Lindau, die am 3. Mai auf dem Tagezu Zürich erschien, da sie aber gar keine Vollmachten besass,unverrichteter Dinge von hinnen schied. 2 ) So blieb die Lagenach wie vor eine äusserst gespannte.
Mötteli fühlte sich jetzt in Lindau nicht mehr sicher.Der Lindauer Chronist weiss zu berichten, dass er nun denUnterwaldnern sein Landrecht aufgesagt habe: „denn er ver-meinte, es solten dardurch der von Lindau Abgesandte vndGefangne ledig werden vnd ime hernacher auch erträglicherergehen." 3 ) Verdient die Nachricht Glauben, so war dieserSchritt jedenfalls ein erzwungener; so einfältig konnte Möttelinicht sein, auf seine besten Helfer, die sich bisher seiner Sache
') „Datum Zinstag nach Ambrosy" (5. April) Beilage. — Das Schreibenerscheint in den Zürcher Abschieden B VIII, 81, S. 123 a/b als ein Teil desSchaffhauser Abschiedes vom „sunntag Letare" (13. März) und ist auch inder amtl. Samml. III. 1, S. 20ö, No. 234„t. an dieser Stelle verblieben. Dasunvereinbare Datum beweist, dass' es nicht dahin gehört. — Die AnonymeLindauer Chronik berichtet S. 353, dass der eine ihrer zwei mitgenommenenDiener während der Zeit starb. Unrichtig ist dagegen, wenn die gleicheQuelle berichtet, die Verhafteten seien hart gehalten worden; aus demSchreiben v. 5. April geht klar hervor, dass man ihnen ihre persönlicheFreiheit liess und nur den Schwur von ihnen forderte, „jr lib vnd gut (nicht)zu verendern."
2 ) Das Original d. Zürcher Absch. B VIII, 81, S. 125 redet von „dervon Lindow botschafft " und nicht bloss von einem Boten, wie die Amtl.Samml. III, 1, S. 120, No. 238 g.
s ) Anonyme Lindauer Chronik S. 353,