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Die Familie vom Rappenstein genannt Mötteli und ihre Beziehungen zur Schweiz
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Noch am 11. September antworteten, auf zweimaliges Ansuchender Unterwaldner, Bürgermeister und Rat zu Konstanz: nur fallssie auch von Lindau gleichermassen gebeten würden, wie sievon Unterwaiden darum gebeten worden seien, so wollten siesich der Sache annehmen. 1 ) Als bald hernach dieses Ansuchenvon Seite Lindaus endlich erfolgte, zeigten sie den Unterwald-nern sogleich an, dass sie beiden Teilen zu lieb, wiewohl ungernsich des Rechten beladen wollten. Die Unterwaldner, Mötteliund die Lindauer wurden auf nächsten Mittwoch nach Aller-heiligen, den 5. November 1483, nach Konstanz zitiert. 2 )

Der Tag blieb resultatlos, wenn nicht überhaupt unbesucht.Neun Tage darauf ward den Parteien auf Montag den 1. De-zember ein neuer Rechtstag am gleichen Orte gesetzt 8 ). Auchvon diesem Tage geht uns jede Kunde ab.

Der Möttelihandel zog sich nun schon ins dritte Jahr, einegütliche Vereinbarung zwischen Lindau und Unterwaiden hattesich bisher als unmöglich erwiesen, alle diesbezüglichen Ver-suche waren gescheitert. Dem Rat von Konstanz bangte da-vor, einen rechtlichen Schiedsspruch zu erlassen, trotzdem eram 19. Mai 1484 von Zürich dringend dazu aufgefordert wurde. 4 )Im folgenden Monat erschien wieder ein eidgenössischer Ge-sandter aus Zürich und verlangte Beförderung des Urteils, 5 )aber noch am 14. August 1484 schreiben Bürgermeister undRat an Unterwaiden: da sie Bedenken trügen, einen Rechts-spruch zu geben, und den Streit lieber gütlich geschlichtetsähen, wie ja auch nach dem Wortlaut der ewigen Richtung„die gütlichait vor dem rechspruch (sie) furzunemen" sei, so

') Schreiben vom „Donrstag nach vnser frowentagNatiuitatis." Stdt.-A.Constanz, Missivenbuch 1483, 84, 85, S. 77.

2 ) Schreiben an Unterwaiden und ein ähnliches an Lindau vom „Sambs-sag vor sant Michelstag." 1. c. unpaginiertes Missivenbuch 1481—86 gegenSchluss des Bandes.

3 ) Missivregest. „gehen vff Fritag vor sant Othmarstag." 1. c. Missiven-buch 1483, S4, 85, S. 132 b.

4 ) „vff Mittwuchen nach Gantate presentibus her Rist burgermeistervnd beyd rät." St.-A. Zürich, Ratsmanual 1484 Bapt. S. 29.

5 ) Abscli. Luzern vom Mittwoch nach Gorporis Cristi (16. Juni) 1484,

Amtl. Samml. III, 1, S. 180, No. 213 b.