nur mehr mit einer Steuer von 20 Pfund oder einem Vermögenvon 8000 Pfund verzeichnet ist, während er noch im Vorjahrezu 13300 Pfund taxiert wurde. 1 )
Gleichwohl hat der Rat damals das Gesuch abschlägig be-schieden; als aber Lütfried bald darauf in eine schwere Krank-heit fiel und sich Rudolf abermals an den Magistrat wandte,wurde ihm Gallus Kapfmann zum Vogt gegeben, der „darinn.. . . gross müg vnd arbeit gehebt .... mit ryten vnd anderndingen." 2 )
Bald darnach um die Mitte des Sommers 1481 starb Lüt-fried Mötteli. Er hatte testamentarisch seinen Neffen JakobMötteli zum Haupterben eingesetzt. Aber die Witwe Liitfrieds,Barbara Kupferschmid, eine St. Gallerin aus altem Bürger-geschlecht 3 ) und deren vier Kinder erster Ehe glaubten auchein Anrecht auf die Hinterlassenschaft zu haben. 4 )
Ueber dem frischen Grabhügel stritten sich die Parteienund brachten schliesslich 5 ) die Streitfrage bis vor das Reichs-oberhaupt. Am Donnerstag nach St. Dionysientag (11. Okt.) 1481ward Zürich mit der kaiserlichen Kommission betraut und beriefsogleich die Parteien auf den 17. Oktober 0 ) vor sich. Als aberauf dem ersten Rechtstag Jakob Mötteli nicht erschien, auf
1 ) Stdt.-A. St. Gallen, Steuerbuch 1481. „Bn'iel .. . dt. Lüpfritt Möttelyxx Ib. ß d. — dt. Lüpfritt Möttelys frouw ij lb xij ß. vi d. (iij lb. xiiij ß.vj d.)" Eine andere Hand fügt bei: „wegen Mötinlin nachi as luter wistim sturbüch von 83." — Leider ist gerade dieses Steuerbuch von 1483verloren. — Wenn das Frauenvermögen initberechnet wird, so ergiebt sichein Gesamtkapital von 9040 tl.
2 ) Prozess Gallus Kapfmanns mit Jakob Mötteli von ca. 1498 vgl. unten.
3 ) 1394 hatte Peter Voc/el genannt Kupferschmid den Hof Pfauenmoosbei St. Gallen gekauft. (Archiv der Familie Zollikofer.) Näf 1. c. II, S. 192.
4 ) u. 5 ) Aus einem gleichzeitigen Kanzleivermerk auf einem Verwen-dungsschreiben der Eidgenossen für Rudolf vom Rappenstein vom 31. Juli1483 ( Stclt.-A. St. Gallen Tr. T. No. 14) geht hervor, dass Lütfried dreiverschiedene Gemächtbriefe hinterlassen, die mit einander kollidierten. —Der Rat von St. Gallen hatte erkannt, dass „der gemachtsbrief des farendengütz halb, so Jacob vnd sine mithafften jn recht gelegt vnd hören laasen(sie) haben, nitt so uill vff jm habbe, das die nacligende gemacht vndferschaffungen so Lütpfrid Mottely sälg darnach gemacht vnd uerschaffthätt nach jerem jnnhalt dhains wegs jero müg nach dheinen schaden barensolle etc."
°) „ Mittwuch nach sant Gallentag" (17. Okt.) 1481.