31
Es ist zu bedauern, dass der Entscheid des Rates vonSt. Gallen nicht auf uns gekommen. Wir vernehmen nur, dassden Klägern ein Lehrgeld zugesprochen ward,') wie hoch sichdasselbe belief, wissen wir nicht.
Die beiden jiingern Mötteli belangten nun um ihre Gegen-forderung Rudolf den Aeltern vor dem Rate zu Luzern. 2 )Anfänglich stellte Hans Mötteli, der ja einige Jahre länger alssein Bruder in Spanien gewesen, für sich allein die Forderungum Lidlohn; 3 ) aber schon vor dem 11. August 1470 hatteauch Rudolf seine Ansprache eingereicht. ' 1 ) Die Luzerner Rats-richter fanden, in Anbetracht, dass die Brüder ihren Onkelnfür mehrere Jahre Lehrgeld bezahlen mussten, es sei billig,dass sie nun für ihre übrige Dienstzeit belohnt würden. DieBestimmung der Summe aber ward auf den Entscheid desRates zu St. Gallen, als eines kompetenteren Richters in Han-delssachen, gesetzt. 5 )
Vor dem St. Galler Gerichtshofe ging nun der junge Rudolfleer aus 3 ) und wandte sich noch einmal an die Luzerner, aber
') Es ergiebt sich dies aus der Urkunde vom 14. März 1471. Vergl.Anm. 1 der folgenden Seite.
2 ) Sie mussten ihn an seinem Bürgerorte suchen, gemäss dem ewigenBunde der Stadt St. Gallen mit den sechs eidgen. Orten vom 13. Juni 1454.(Absch. II, Beil. 35, S. 878—SSI.)
3 ) St.-A. Luzern. Ratsprot. V. S. 152. „Mittwoch nach jnvocauit"(22. Febr.) 1469. Offenbar durch ein Versehen des Luzerner Stadtschreibersträgt Hans hier den Beinamen „des eitern".
4 ) St.-A. Luzern. Schreiben Luzerns an Hans. — Original-Papier mitSpuren des aufgedrückten kleinen Stadtsiegels.
5 ) Es geht dies aus dem spätem Urteil vom 14. März 1471 hervor.— Umsonst hatte also Rudolf der Aeltere seine Mitbürger von Luzern am8. Januar 1471 gebeten, die Sache nicht nach St. Gallen kommen zu lassen,„dan ich ie saurg hah ze Sant Gallen nit gefels bah vnd gros saurg haltminen machtbotten schmauch widerfaren mug, desglichen in faur me bevistist vnd mir selbs och beschaehen." —• (St.-A. Luzern. Orig. Missiv.)
Möttelis Boten Kunrad Hermlin war in St. Gallen von Heinrich Lemannund andern „mangerley Worten vnd vnfrünthchait" begegnet, worüber sichLuzern beim st. gallischen Rate beschwerte. Die St. Galler erwiderten da-rauf, es sei ihnen leid, „aber Hermlin tribt ouc.h mit den lülen mängerlayworten, da jm villich ouch begegnot wirt" ; dennoch wollen sie sehen, dasssich diese Vorkommnisse nicht mehr wiederholen. Undatiertes Konzept.Stclt.-A. St. Gallen Tr. T No. 12.
°) Es wurde ihm der gleiche Lohn zugesprochen, den ein gewisserJos Hepp erhalten habe; nachträglich ergab es sich aus den Rechnungs-büchern, dass dieser nichts bekommen hatte. —- Das St. Galler Urteil istzwar verloren; wir erfahren dies aus der folgenden Urkunde.