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Die Familie vom Rappenstein genannt Mötteli und ihre Beziehungen zur Schweiz
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pflichtig. Die Stadt darf keinen der Unterthanen Möttelis ohnedessen Einwilligung zum Burger annehmen; das freie Zugrechtder Gotteshausleute von St. Gallen und Konstanz wird abervorbehalten.

Jährlich auf St. Martins Tag zahlt Mötteli zehn PfundSteuer. Wird die Pfandschaft vor Ablauf der fünf Jahre vomHochstift zurückgelöst, so erlischt nicht nur das Bürgerrechtder Arboner, sondern auch Hans Mötteli soll auf Begehrenseiner bürgerlichen Verpflichtung entlassen werden. x )

Der alte Rudolf Mötteli scheint bald darauf wieder nachRavensburg zurückgekehrt zu sein. — Hans waltete nun alleinzu Arbon; er war den St. Gallern ein treuer Bürger, und dieStadt nahm sich hinwiederum seiner getreulich an. Dazu botsich reichliche Gelegenheit.

Wie einst seine Vorgänger, die Payrer, geriet auch derneue Vogt alsbald mit den Bürgern von Arbon in Zerwürfnisse.Er verklagte seine Untertanen, „die mir nüt geben noch tunwend, daz sy mir von reht tun soltent," beim Bürgermeisterund Rat von St. Gallen und rief deren Schutz und Hilfe an.Er erklärte sich auch bereit, vor dem Bischof oder dem Dom-kapitel zu Recht zu stehen. 2 )

Es kam schliesslich, unter lebhafter Mitwirkung der St.Galler, zu Konstanz durch das Domkapitel zu einer Vermitt-lung. 3 ) Bei diesem 'Anlasse wird des alten Rudolf Mötteli

') Pergamenturkunde vom 6. Juli 1425 mit Hans Möttelis hängendemSiegel. Stdt.-A. St. Gallen Tr. 27 No. 53.

2 ) Stdt.-A. St. Gallen Tr. XXX, Nr. 29a. Das Originalschreiben von derHand Hans Möttelis trägt das Datum „Samstag nach Gangolfi anno etc. xxvij".Die folgenden Briefe vom 4. und 13. Aug. 1426 nötigen aber nach meinerAnsicht dringend eine Verschreibung des Datums anzunehmen und zu lesen„xxvj 0 " (18. Mai 1426). Im ganzen Schreiben wird mit keiner Silbe aufeine frühere Uneinigkeit hingewiesen; Hans Mötteli meldet mit kurzen Worten,wie sein Vater ihm Arbon übergeben, wie er zu St. Gallen Bürger gewordenund infolge dessen auf ihren Schirm Anspruch habe etc. —

3 ) Donnerstag post Jacobi (1. Aug.) 1426 meldet Cunrat Müssler anB. und Rat zu St. Gallen: „daz der von Arbon botten von Gostencz komensind vnd hand mir geseit, daz Hans Mdtili och zu Gostencz vor minenherren von capitel gewesen sig vnd sig in da vollanget dez die von Arbonwol benügt ond kan anders nüt verstan, als bald Hans Motili kum, wondaz si sich früntlich mit anander verainint." Dienstag vor unser Frauen-