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Daß der Eingangs gedachte Rrasmus v. Rönne inder That 1664 Wiepelnbusch nicht nen erbauet haben kann,vielmehr wenigstens 1663 todt gewesen ist, geht ans einemmir erst nenerdings in die Hände gefallenen Original-Lehn-briefe, <1. ä. Hall den 22. llruiz? 1663, hervor, in welchem„Bon Gottes Gnaden Wir ^nAnstns Postnlirter Admini-strator des Primat- nnd Ertz-Stifts Magdeburg, Herzog zuSachsen, Jülich-Cleve, Berg zc." die Gebrüder llollann,Woll Ilsinrioll, und Dnclor v. Rönne „nach
Tode ihres Batern Asmnßen von Nonnen" be-lehnt mit einem freyen Hofe zu Bardeleben, worauf einhalb Pferd Roßdienst haftet, mit allen Gebäuden, Gärten,Teichen, Hellern (?), Holzungen, Gräsereien, Einer HufeWiesenwachs, Nenn freien Hufen Landes nnd der Fischereyim Hcgewasser, der blaue Kolck genannt, um das andereJahr, ungleichen zchen Kothsaßen, als sieben zu Bardcle-ben nnd drey zu Elbew.
Auch der Lehnbrief, worin seu. selbst von
demselben Herrn mit jenen selbigen Gegenständen belehntwird, liegt mir vor. Er ist ausgestellt zu Halle am 21.Oot. 1656. Es heißt darin n. a.:
„Bekennen, daß Wir dem Besten Unserm lieben ge-treuen Aß muß von Nonnen — zu rechten manlichenLehne geliehen haben — hiernach geschriebene Güter, sohicbevor sein Vetter Otto von Nonne fehl., von welchemer dieselbe als ein Lehens Lueosssor ererbet, von Ludolffcnvon Alvensleben, Gebhardts Sohn, und dieser von lüuuoHeinrichen von Angern beide seel. erkauft, woran auch desletzten Verkäufers Sohn, Christian Ernst von Alvensleben,nach vorhero heutiges Tages darüber empfangener Lehen,die anfflaßung williglichen gethan, Nemblichen Einen freyenHoff zu Bardeleben, Woransf ein halb Pferd Roßdiensthaftet, mit allen Gebenden, Wie die Zur Zeit des in1621 den 14. ^mAusti geschloßcnen Kauffes gestanden :c."
Unter jenen beiden Urkunden hängen noch die sehrgroßen fürstlichen Wachssiegel.
Es war mir übrigens früher ganz unbekannt, daß diehiesige Familie v. Röuus im Magdeburgschen Lehne be-sessen hat; ich weiß auch nicht, was aus selbigen gewor-den ist.
Im Kreise Preuß. Eylau. Hinsichtlich dieses Guteskann ich nur berichten, daß v. Rsclskur in seinem Preuß.Adelslexicon es sowohl bei dem Artikel v. ci. Osoicsir als
bei dem v. ä. Nsolr ein Besitzthnm unserer Familie nennt.Vergl. indessen Glautienen.
„Die Wisch" heißt eine bedeutende Landfläche imKirchspiele Balje. Ein großer Theil davon („in der Wisch")gehörte schon 1727 der Familie v. llünAormamu. Dochscheint damals noch kein specielles adeliches Gut, NamensWisch oder Wischhof (hier) bestanden zu haben, sondernein solches erst ziemlich viel später von dem Oberst Ral-tllasar v. llünAermann construirt worden zu sein. Eswurde daher Wischhof auch erst am 16. 1762 in dieMatrikel aufgenommen nnd zwar zu Gunsten jenes Oberst.Derselbe war als Sohn des llolmiiir ^uAustin v. llüriAsr-mann a. Rittershansen und der lluäitll v. 4. Oselcsiram 8. ^UA. 1705 geboren, avancirte 1760 zum Oberstnnd Inhaber eines Cavall.-Regiments, ging aber schon
1761 in Pension und starb am 30. IWv. 1776. Ans wennach seinem Tode das Gut Wischhof übergegangen, ist mirunbekannt (vermuthlich zunächst auf seinen Neffen, den Nitt-meist. lloimuQ ^uAustin v. .lünAsrinnnn, 1794). ImStaatskalender von 1803 steht es noch ans den Namenv. .lürlAsrnaanii.
Später kaufte es der Minister v. 4. Doolceir (IVterLinie). Er trat es seinem Sohne, dem Drost (Raus OarlRdorll. T^Isx. WM. Rrnst ab, welcher davon am 28. Oot.1817 immatric. wurde, jedoch bald (1818) starb.
Schon am 16. Rov. 1818 erhielt sein Bruder, derspätere Oberstlient. ^.uAust Disclr. Rllsocior die Matrikeldavon, am 10. Rov. 1830 aber der jüngste Bruder, der