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Nach Egbort's Tode heirathete dessen Frau denRathsherrn Heinrich Rensing, Egberts Freund, theilte mitihrer Tochter Anna und brachte einen Theil von EgbertsVermögen an ihren zweiten Mann; das übrige Vermögenfiel dem Gemahl ihrer Tochter, Heinrich v. Cleyhorsbzu, und dessen Tochter Anna brachte dasselbe endlichan ihren Mann Everwin v. Steveninck Zum Brock. AnnasVermögen bestand aus dem unter 1—6 Angegebenen.Da Heinrich Rensing nicht eher als nach seiner Heirathmit Egbert's Wittwe im Besitz der unter 7—12 angege-benen Höfe war, so muss man wohl annehmen, dassdieser Theil des von Drosle'schen Vermögens auf ihnüberging.
Dieser Heinrich Rensing scheint ein wohlhabenderMann gewesen zu sein; denn er schenkte seiner, Frauals Morgengabe die Höfe Schmedehaus und Grothaus imKirchspiel Warendorf, so wie Nolkens Erbe im Kirch-spiel Milte, wrnlche sie alle nach dem kinderlosen Todeihres Mannes auf ihre Tochter Anna vererbte und welcheso endlich an die v. Stevening Zum Broke kamen.
Das Westhaus im Kirchspiel Greven, welches derRathsherr Heinrich Rensing gleichfalls besass, wie wiraus Schuld-Urkunden von 1464 und 1473 sehen, fielwahrscheinlich mit seinem andern Vermögen an seine
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Blutsverwandten zurück.
Kunigunde v. Droste brachte ihrem Gemahl Heinrichv. Drolshagen zu Lütkenbeck einen Brautschatz von 600Goldgulden. Als 1450 die Fehde zwischen dem BischöfeWalram v. Meurs und dem Usurpator Johenn v. Ilojaausbrach, hielt sich Heinrich v. Drolshagen zu seinemrechtmässigen Herrn und wurde desshalb nebst seinerFrau von dem Usurpator vertrieben und all seines Gutesberaubt, welches er erst nach 6 Jahren zurückerhielt.Während dieser traurigen Zeit hielten sich die Eheleute