(64)sich hinführo friedlich untereinander vertragen / vnd was bey undnach Eingangs angezogener Veränderung wegen der Religion uffdero anklebenden Stück vorgelauffen vergessen / und auffgehobenseyn / auch niemand deßfals angesehen oder beschwäret werden.9. Vnd weil so wohl die Römisch-Catholische als Evangelischebey gegenwertiger Handlung ein= vnd andere prætensiones vndgravamina übergeben / welche diesesmahl abzuthun und zuerledi-gen die Zeit vnd eingefallene Verhinderungen nicht erleiden wollen /als soll dieserthalb nöhtige Erkündigung fürderlichs eingezogen undhierin offtgemelten Frieden Schluß vnd Religions Recess gemeetremediiret§. 10. Vnd obgesetzte Articulen von höchstgemelter IhrerChur Fürstl. Durchl. zu Brandenburg / vnd Seiner Fürstl. Durchl.zu Pfaltz Newburg inner Zeit von sechs Wochen à dato dieses / oderso bald es geschehen kan / ratificiret vnd gegen einander außgewech-selt werden; Dessen zu Vrkundt haben unten benante Räthe vndGevollmächtigte dieses äygenhändig unterschrieben / vnd ihre Plittschafften auffgedrucket. So geschehen zu Düsseldorff den 20. Iulii1673(LS.) Melchior Voth.(LS.) Frantz MeindersDaß Wir dannoch kein Bedencken gefunden obstehenden Ver-gleich in allen puncten vnd clausulen zu ratificiren / gestalt Wirdan denselben hiemit also ratificirt vnd darüber vest vnd unverbrüchlich gehalten haben wollen / Vrkundtlich Vnser ängenhändigerVnterschrifft vnd vorgedrucktem Fürstl. Jnstegel. So geschehenBenßberg den 16. Septembris 1673.b Wilhelm.PhilnLS.
Druckschrift
Religions-Vergleiche Welche zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Friederich Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg ... und ... Philipp Wilhelmen Pfaltzgraffen bey Rheyn ... über Das Religions und Kirchen Wesen In denen Hertzogthumben Gülich/ Cleve und Berg/ auch Graffschafften Marck und Ravenßberg ... auffgerichtet worden
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