Lutherische mögen im Winter vnd im Sommer des morgensumb 10. Vhr / nachmittag aber umb 3. Vhr ihren Gottesdienstverrichten. Die Römisch Catholische aber sich der übrigen zeitzu ihrem Gottendienst in den Kirchen gebrauchen.Ferner haben und behalten die Lutherische folgende Exerci-tia publica.23. In der Stadt Düsseldorff.24. Jn der Stadt Sohlingen.25. zu Hückeswagen.26. zu Mülheim am Rhein / und27. Jn der Freyheit Burg / wie nit weniger bleiben sie auchferner zu Rade vor dem Walde / und zu Medtman in demStande / in welchem sie bißhero gewesen und gegenwärtigDen Lu-therischeseynd.§.5. Restituirt aber und gestattet werden ihnen den Lutherischen werdenoffentli-an nachfolgenden Orten die Exercitia publica cum annexische exer.auff ihre Kösten / Als 1. zu Rüppichtradt.citia an2. zu Ratingen, vnd 3 zu Reußradt.benentenArt. VIII.örternre§. 1. An allen vorher erzehlten Orten nun / an welchen die stituirtund ge-Augspurgische Confessions Verwandten Reformirter undstattet.Lutherischer Religion die Exercitia publica haben / vndVermöge dieser Pausch Handlung restituiret bekommen / ha-benste Macht ihren Gottesdienst / wie derselbe in denen Refor=Was zumitten und Lutherischen Kirchen unter Evangelischen Herren denpubli-citexer-geübt und getrieben wird / in allen Stücken ungehindert / undcuürderungeirret zu üben / und zu treiben. Sie haben auch MachtEvange-Kirchen=Kirchhäuser=Capellen=Pfarr=Schul=Küster=häuschenser=Thürne= vnd Glocken / vnd was sonst mehr zum Gottesgehörig.dienst nötig / auff ihre Kösten zu bawen / vnd zu unterhalten.DabejD iij
Druckschrift
Religions-Vergleiche Welche zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Friederich Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg ... und ... Philipp Wilhelmen Pfaltzgraffen bey Rheyn ... über Das Religions und Kirchen Wesen In denen Hertzogthumben Gülich/ Cleve und Berg/ auch Graffschafften Marck und Ravenßberg ... auffgerichtet worden
Entstehung
Seite
33
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten