(28.)meldter Carthäuser Mühle gelegenen Grund eine Kirche undKüsters Wohnung zu bawen / des Predigers Wohnung aberund die Schule in der Stadt Gülich zu haben und anzustellen.Es were dann daß Jhre Fürstl. Durchl. den Baw dieser Kirchean einen bequemen Ort in der Stadt bewilligten. 2. Zu Rema-gen. 3. Zu Ormundt. 4. München Gladbach in der Vor-stadt / Kirche und Schule / und was dem exercitio publicoanklebet§. 5. So viel nun die Augspurgische Confessions Ver-Exerci-tia publi. wandte Lutherischer Religion anlanget / bleiben dieselbe beyca der E. ihren öffentlichen Religions Übungen / und was denen ankle-vangeli-bet / als 1. zu Düren. 2. zu Stolberg. 3. zu Gemünde.schen Lu-4. zu Kindtsweiler.therisch§. 6. Restituiret und gestattet wird ihnen aber das Exer-Religion.citium Religionis publicum / und was demselben anklebet.als 1. vor der Stadt Gülich an stat Engelsdorff der gestalt / daßdes Predigers Wohnung und die Schule in der Stadt Gülichgehalten und angestellet werden möge.2. Auffm Zweiffel und 3. zu Menzeradt vor Monjoye undsolche cum omnibus annexis.Art. VII.Hertzogthumb Berg.§. 1. So viel das Hertzogthumb Berge angehet / sol-Exerci. len die Augspurgische Confessions Verwandte Reformir.tia publi- ter Religion an nachfolgenden Orten die Exercitia publi-ca der E. ca. / Kirchen / Capellen und Schulen mit denen darzuvangeli- gehörigen Pastorat=Kirchen / Custerey / und Schul-tenthen /
Druckschrift
Religions-Vergleiche Welche zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Friederich Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg ... und ... Philipp Wilhelmen Pfaltzgraffen bey Rheyn ... über Das Religions und Kirchen Wesen In denen Hertzogthumben Gülich/ Cleve und Berg/ auch Graffschafften Marck und Ravenßberg ... auffgerichtet worden
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