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Religions-Vergleiche Welche zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Friederich Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg ... und ... Philipp Wilhelmen Pfaltzgraffen bey Rheyn ... über Das Religions und Kirchen Wesen In denen Hertzogthumben Gülich/ Cleve und Berg/ auch Graffschafften Marck und Ravenßberg ... auffgerichtet worden
Entstehung
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(51.)in denAlso auch Ihrer Fürstl. Durchl. zu Newburg und derselben Desamptli-scendenten die jenige / so im Februatio, Aprili, Iunio, Auchen Lan-gusto, Octobri und Decembri fallen oder resignirt werdenden diezu vergeben zustehen. Auff den jenigen Stiffteren aber / daCanoni-die vorige Landes Fürstliche Herrschafft sechs Monath herge-beneficiabracht / da sollen Jhrer Chur Fürstl. Durchl. und derd Descenzuverge-ten drey Monath / und des Herren Pfaltz=Graffens FürfflDurchl. und derselben Descendenten auch drey Monaten der= ben habengestalt reservirt seyn. Daß Jhre Chur=Fürstl. Durchl. zu sollen.Brandenburg an denselben Orthen im Ianuario, Majo undProvisusSeptembri Jhre Fürstl. Durchl. zu Newburg aber in Martio,soll mitIulio & Novembri die Collatio ohne Beschwer und Ver-vorzel.minderung gemeldter Beneficien / und Renthen wie obengegung desdacht / zu exerciren / der also von Jhrer Chur Fürstl. Durchl.collationsoder Fürstl. Durchl. Provisus auch schuldig seyn mit Vorzei-paientsgung seines Collation Patents des anderen Placitum zu er-des ande-halten. Wie dann ohne Vorzeigung solcher Collation undrenplaci-darauf erfolgten Placiti die Prælati und Capitula die Provi- tum ein-holen.sos zur Possession nicht admittiren / noch gestatten sollen.vacantia§. 27. Damit es auch darin desto richtiger hergehen unddie Herrschafft Nachricht haben möge / so soll so offt ein Prae= præben-latur, Præbende / oder Beneficium zu Jhrer Chur=Fürstl. darumDurchl. oder Fürstl. Durchl. Collation vaciret / solche va. beneficio-cantz / und durch welches Absterben / auch in welchem Monat rum solloder turno dieselbe sich begeben schrifftlich Ihrer Churfürstl. jederzeitan JhreDurchl. oder Fürstl. Durchl. oder dero heimgelassenen Regie-Churuſſrung unverzüglich unterthänigst berichtet werden.Fürstl.§. 28. In den übrigen puncten / welche in diesem RecessDurchl.nicht exprimiret seynd / und der einen oder anderen ReligionDurchl.berichtetzugethanen zum Besten gedeyen können / wollen höchstgedach-te Jhre werden.